Ethische Differenz

8. Februar 2010

Im Jahr 1988 hat noch niemand daran gedacht, daß der Staat geklaute Daten kauft, um damit für Steuermehreinnahmen zu sorgen. In jenem Jahr schrieb der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hassemer in seiner Festschrift für Werner Maihofer:

Das Problem dieser Entwicklung liegt in dem Verlust an Würde und überlegener Distanz, den der ermittelnde Staat sich selber zufügt; er greift zu Mitteln der intimen Ausforschung, der Hinterlist und des Taktierens mit Tatverdächtigen und verkleinert so die ethische Differenz zwischen Strafverfolgung und Straftat. Er begibt sich damit in die Gefahr, die moralische Überlegenheit des Strafverfahrens zu verspielen, welche die Rechtfertigung für die einschneidende Maßnahmen ist, die in ihm verhängt werden dürfen.

Wer als Organ der Rechtspflege mit Straftätern gemeinsame Sache macht, darf sich am Ende nicht wundern, wenn die ethische Differenz sich auch beim Normalbürger verringert – zwischen bürgerlicher Rechtschaffenheit einerseits und der Bereitschaft, eben dieser den Mittelfinger zu zeigen.

Zitat gefunden bei Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg im beck-blog.

-> tweet this

Philosophisches, Politisches, Staatsanwaltschaft | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

4 Kommentare zu “Ethische Differenz”

  1. 01

    Dieser Aussage kann ich uneingeschränkt zustimmen.

    Was mich allerdings stört, das die moralischen Bedenken erst bei Steuerhinterziehern, also den Menschen, die sich selbst als Elite bezeichnen, nachdrücklich geäußert werden.

    Bei Otto-Normal-Straftäter soll es dagegen sinnvoll, praktikabel und rechtmäßig sein, auch unrechtmäßig erworbene “Beweismittel” verwerten zu dürfen, weil es eben kein Verwertungsverbot gibt.

    Rudi_Ratlos am 8. Februar 2010 um 13:34
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    “Das Problem dieser Entwicklung liegt in dem Verlust an Würde und überlegener Distanz, den der ermittelnde Staat sich selber zufügt; er greift zu Mitteln der intimen Ausforschung, der Hinterlist und des Taktierens mit Tatverdächtigen und verkleinert so die ethische Differenz zwischen Strafverfolgung und Straftat.”

    Das lässt sich ebenso gut auf das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit und sämtliche Antiterrorgesetze nebst Kipo-Sperre anwenden. Wer solche Gesetze erlässt, darf vor dem Kauf von Daten nicht zurückschrecken. Es sei denn, er startet eine großangelegte Überprüfung sämtlicher Steuerunterlagen aller Bürger. So viele Knäste gibt es allerdings auf der Welt nicht…

    JJ Preston am 8. Februar 2010 um 14:29
    Zum Seitenbeginn springen
  3. 03

    Schön ein solches Zitat zu lesen.
    Dass das mit den Gesetzen heute nicht mehr so genau genommen wird, weil es unpraktisch ist, zeigt sich beeindruckend auch an anderer Stelle.
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,676185,00.html

    RA Anders am 8. Februar 2010 um 14:30
    Zum Seitenbeginn springen
  4. 04

    @Rudi_Ratlos: Sie täuschen sich. Steuerhinterziehung ist Delikt auch des kleinen Mannes.

    A.N. am 8. Februar 2010 um 15:18
    Zum Seitenbeginn springen

Kommentar schreiben

  •  
  •  
  •  
  • Wir speichern die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, und behalten uns die Kuerzung oder Loeschung Ihres Kommentars vor.

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile