Fahndung per SMS gescheitert

30. September 2005

Das im Mai 2003 von verschiedenen Landespolizeidirektionen gemeinsam mit dem BKA gestartete Pilotprojekt “Fahndung per SMS” wurde mangels Erfolg nun endgültig eingestellt.

Am 2.5.03 berichtete der MDR: Bei der Fahndung nach Straftätern oder der Suche nach Vermissten werden auch in Thüringen jetzt Handy und SMS-Kurzmitteilung genutzt. Die Polizeidirektion in Jena startete gemeinsam mit dem BKA eines von bundesweit zehn Pilotprojekten dazu.

In den Nachrichten um 9.00 Uhr berichtete das Inforadio, daß mit dieser Methode kein einziger Beschuldigter ermittelt und kein Vermißter gefunden wurde. Die Gründe für den Mißerfolg des Projekts wurden nicht mitgeteilt.

-> tweet this

Strafrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu “Fahndung per SMS gescheitert”

  1. 01

    Wenn etwas nicht funktioniert waren wohl nicht die richtigen Leute zur Stelle. Siehe http://www.bka.de. Dort der Aufruf zur SMS-Fahndung. Wenn jemand privat oder als Unternehmer seine Werte ab 1000 Euro sichern möchte und auf SMS-,E-Mail und telefonisch die Ereignisse mitgeteilt bekommen möchte, kann gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

    Dipl.-Ing. Thomas Klein

    Thomas Klein am 30. September 2005 um 11:45
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    Es gibt eine eigene URL für die SMS-Fahndung des BKA: http://www.sms-fahndung.de/

    RA Hoenig

    Administrator am 30. September 2005 um 12:22
    Zum Seitenbeginn springen

Kommentar schreiben

  •  
  •  
  •  

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile