Geht’s noch?!

15. Februar 2009

Nicht jeder Zettel, der an einem schwarzen Brett hängt, stammt auch von dem, dessen Telefonnummer auf dem Zettel steht.

Neue Kreuzberger Weisheit.

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11 Kommentare zu “Geht’s noch?!”

  1. 01

    Ist echt die Frage. Zuerst dachte ich auch an einen bösen Scherz, aber mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher…

    dk am 15. Februar 2009 um 17:24
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  2. 02

    Für die Entscheidung eines (Straf-)Richters reicht diese Unsicherheit aus.

    Und: So dämlich können noch nicht mal Jurastudenten sein. Oder? ;-)

    RA Carsten R. Hoenig am 15. Februar 2009 um 17:31
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  3. 03

    [...] Dümmer, aber auch dreister geht’s kaum mehr – es sei denn, es träfe die “Neue Kreuzberger Weisheit” zu, derzufolge “Nicht jeder Zettel, der an einem schwarzen Brett hängt [...] auch von [...]

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  4. 04

    Was die Frage der möglichen Dämlichkeit betrifft: Die kann ohne Bedenken mit einem ganz klaren “Ja” beantwortet werden.

    F.W. am 15. Februar 2009 um 17:36
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  5. 05

    Der Gedanke, dass da Student 1 den Studenten 2 reinreiten will, kam mir auch; Insofern hoffe ich, dass es später mehr Infos dazu gibt. Bis dahin war es eine gute Vorlage, um das Thema nochmal aufzugreifen – die Geschichte mit “frag-einen-anwalt.de” war ja kein Scherz und ich wollte es zur Hausarbeiten-Zeit ohnehin wieder aufwärmen.

    Jens Ferner am 15. Februar 2009 um 17:56
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  6. 06

    Vielleicht sollte ich mal eine Anzeige schalten: “Schreibe Hausarbeit im Strafrecht.” Solange ich keinen Erfolg schulde, kann ich das sogar recht günstig anbieten. ;-)

    RA Carsten R. Hoenig am 15. Februar 2009 um 18:06
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  7. 07

    die Frage “fake oder nicht fake” wird sich nur durch einen Anruf bei der angebenenen Nummer und ein “Scheinangebot” lösen lassen

    die Bemerkung
    “Für die Entscheidung eines (Straf-)Richters reicht diese Unsicherheit aus”
    habe ich überhört

    ballmann am 15. Februar 2009 um 19:55
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  8. 08

    die Bemerkung “Für die Entscheidung eines (Straf-)Richters reicht diese Unsicherheit aus” habe ich überhört

    warum? Gilt nicht mehr “im Zweifel fuer den Angeklagten”?

    gb am 17. Februar 2009 um 06:43
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  9. 09

    @gb:
    In welchem Land leben Sie?

    RA Carsten R. Hoenig am 17. Februar 2009 um 07:49
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  10. 10

    ok, 1:0 fuer den Huttraeger ;)

    gb am 17. Februar 2009 um 23:33
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  11. 11

    @6 (CRH) Schulden Sie einen Erfolg, wird es etwas teurer?

    Rockafella am 18. Februar 2009 um 16:57
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