Kein Strom im Amtsgericht

22. Februar 2008

Ich hätte es nicht geglaubt, wenn man mir das einfach nur so erzählt hätte. Ein Richter am Amtsgericht, der seinen beruflichen Alltag seit Jahren hauptsächlich mit der Sanktionierung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen verbringt, verhängt ein Strom-Entnahme-Verbot:

Solange ich hier Richter bin, bekommst Du hier keinen Strom.

Ok, er hat es etwas anders formuliert:

keinstrom.jpg

Es ist atemberaubend, mit welchen Persönlichkeiten man sich an diesem Gericht herumschlagen muß.

Richter | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

20 Kommentare zu “Kein Strom im Amtsgericht”

  1. 01

    Bring dir doch ´ne Tüte Strom mit wenn dich die Regelungen nerven!

    herb am 22. Februar 2008 um 14:28
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  2. 02

    Ist die Lüftung des Laptops/die Tastatur zu laut, haben sie da während der Verhandlung zuviel schlaue Sachen rausgezogen oder was ist der wahre Hintergrund? Um die Paar Cent Stromkosten wird es ja wohl nicht gehen…

    Brandau am 22. Februar 2008 um 14:37
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  3. 03

    Nächstens wird im Gerichtssaal auch noch das Deckenlicht ausgeschaltet und darum gebeten eine Kerze mitzubringen.

    RA Munzinger am 22. Februar 2008 um 14:40
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  4. 04

    Für sehr lange Sitzungen empfehle ich dann ein HP Notebook mit Reiseakku. Da schafft man locker 6-8 Stunden!

    Hendrik am 22. Februar 2008 um 14:42
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  5. 05

    Gut so, Herr Richter…

    Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin ist ja (wie die meisten Berliner Behörden) nicht gerade mit Kompetenz geschlagen. Warum es für viele Menschen in Deutschland unerträglich geworden ist, sieht man mal wieder hier.

    Warum sollte die Stadt Berlin …

    Die Polizistin im Internet! am 22. Februar 2008 um 14:47
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  6. 06

    aus rücksichtnahme auf das gericht sollte man in zukunft die alte olympia wieder reaktivieren, die mit dem schwarzroten farbband.

    .~.

    dot tilde dot am 22. Februar 2008 um 15:22
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  7. 07

    Aufpassen: Bei Missachtung der Anordnung folgt dann möglicherweise ein Strafverfahren wie schon einmal bei der Entnahme von elektrischer Energie im Wert von weniger als einem Cent aus einer Steckdose in einem Bahnhof der Deutschen Bahn AG.

    Tom am 22. Februar 2008 um 15:45
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  8. 08

    schonmal ein explodieren akku gesehn, s. youtube etc. Brandschutz kann eine begründung sein

    peter am 22. Februar 2008 um 16:45
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  9. 09

    Wieviel Strom die Erstellung und Versendung dieses Schreibens wohl verbraucht hat?

    Bernie am 22. Februar 2008 um 17:29
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  10. 10

    Und als nächstes folgt ein Aushang auf dem Flur, dass die Verteidiger im Amtsgericht Tiergarten hinterher auch die Toilettenspülung nicht mehr betätigen und sich auch nicht dort die Hände waschen dürfen. Die Wasserleitungen des Amtsgerichts stehen schließlich grundsätzlich nicht den Verteidigern zur Verfügung.

    tusnelda am 22. Februar 2008 um 17:39
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  11. 11

    Mal davon ausgehend, dass ein Laptop durchschnittlich so ca. 50 Watt verbraucht, ist nach 20 Stunden eine Kilowattstunde verbraten. Weiter unterstellt, dass diese (hoch gerechnet) ca. 20 Cent kostet, dann kostet jede Stunde Laptop-Benutzung genau 1 Cent.

    Der durchschnittliche Trinkwasserpreis in der BRD soll bei ca. 1,50 € für 1.000 Liter liegen, was 0,15 Cent pro Liter entspricht. Eine WC-Spülung wird üblicherweise mit 8 Litern angesetzt, diese kosten dann 1,2 Cent.

    Den Rest überlasse ich der Phantasie der Leser … ;-)

    RA JM am 22. Februar 2008 um 17:50
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  12. 12

    Kann sowas nicht als Behinderung einer angemessenen Verteidigung angesehen werden? Ein Notebook ist heutzutage doch unterwegs als Arbeitsgeraet unerlaesslich. Wieso eigentlich “den Verteidigern”? Die Staatsanwaltschaft etc darf also durchaus ihre Notebooks auf Gerichtskosten auftanken?

    Woo am 22. Februar 2008 um 20:09
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  13. 13

    Amtsärztliche Untersuchung des Richters beantragen.

    #k.

    Kand.in.Sky am 22. Februar 2008 um 21:32
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  14. 14

    Stromsparen beim Amtsgericht Tiergarten…

    Herr Kollege Hoenig hätte es nicht geglaubt, wenn man ihm das einfach nur so erzählt hätte.
    “(…) Ein Richter am Amtsgericht, (…), verhängt ein Strom-Entnahme-Verbot: (…)”
    Fundstelle: http://www.jurablogs.com/
    Quelle: http://www.kanz...

    Rechtsanwalt Salewski am 23. Februar 2008 um 04:53
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  15. Martin am 23. Februar 2008 um 13:45
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  16. 16

    Einfach mal penetrant den Akkuwarnton piepen lassen. Dann ist die lange Sitzung gekommen.

    Mirko am 23. Februar 2008 um 23:34
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  17. 17

    RA JM: Richtig, das sind ja Riesensummen! Und nicht zu vergessen die Abnutzung der Steckdosen durch das vielfache Ein- und Ausstecken. Dagegen sind die Arbeitskosten für das Diktieren o. g. Schreibens ja gar nix.

    doppelfish am 24. Februar 2008 um 15:12
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  18. 18

    Grundsätzlich teile ich die Rechtsansicht des Richters und würde es dem Schreiber sicher meisterhaft gelingen, diesen Rechtsstandpunkt fachgerecht zu vertreten, wäre er von der BRD mit ihrer Vertretung beauftragt. Dass natürlich ein Richter, mit dem man nicht gerade auf Kriegsfuß steht (und das scheint der Hintergrund der Sache zu sein) eine Ausnahme machen würde, steht auf einem anderen Blatt.
    mfG

    Gerhard.roth@bmf.gv.at am 27. Februar 2008 um 10:26
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  19. 19

    Ich erinnere mich Hans Söllner, den der Landrat von Berchtesgaden nicht Gehör schenken wollte.

    “Jo wer zoid die den Landrat”

    Ich hätte dem Amtsrichter einfach geantwortet:
    “Ja wer zahlt den Strom. Der Steuerzahler oder Sie Herr Richter persönlich?
    2. Frage: wer Euer Ehren zahlt Ihr Gehalt?”

    Als frecher Tiroler hätte ich gesagt: wer zahlt, schafft an (also der Steuerzahler, in dem Fall der Anwalt :-))

    Boris am 9. März 2008 um 23:58
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  20. 20

    [...] Welcher Richter macht sowas? Der hier. [...]

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