Rechtsrat beim Friseur

4. Juli 2008

Es kommt zum Auffahrunfall. Kein erkennbarer Schaden am Heck des Käfer-Abklatschs. Dreieinhalb Tage später hatte die Autofahrerin aber plötzlich Schmerzen im Nackenbereich. Sagt sie. Nun will sie Verdienstausfall, weil sie - wie sie beleglos vorträgt - zum Arzt fahren und sich ein paar Mal massieren lassen muß. 4.000 Euro.

Vielleicht war sie zwei Tage nach dem Unfall beim Friseur und hat die Wartezeit mit dem Studium von Zeitschriften verbracht; Zeitschriften mit kompetenten Ratschlägen für alle Lebenslagen.

Übrigens: Das Anspruchsschreiben der “Geschädigten” enthielt keine Ersatzansprüche wegen der verrutschten Frisur. Darauf sollte der Anwalt, der das Mandat übernimmt, achten.

Verkehrsunfall | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

3 Kommentare zu “Rechtsrat beim Friseur”

  1. 01

    Vielleicht war ja auch der Friseur etwas grobmotorisch bei seiner Arbeit? Aber wie sagt man so schön: “Schönheit muss leiden”.

    doppelfish am 4. Juli 2008 um 11:20
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  2. 02

    Sie hat die Haare schööön … ;-)

    RA JM am 4. Juli 2008 um 19:08
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  3. 03

    Ja, schon, aber das Problem liegt eine Schicht tiefer. ;)

    doppelfish am 4. Juli 2008 um 20:09
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