Zweierlei Maß?
10. Mai 2008
Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung.
Quelle: Jugendrichterin Kirsten Heisig zitiert vom/im Tagesspiegel
Beleidigung nach § 185 StGB gibt eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Volksverhetzung nach § 130 StGB gibt Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren.


Ein Kommentar zu “Zweierlei Maß?”
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[...] Gefunden bei Kanzlei Hoening [...]
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