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	<title>Kommentare zu: Kalte Füße</title>
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		<item>
		<title>Von: egal</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50191</link>
		<dc:creator>egal</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 17:05:52 +0000</pubDate>
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		<description>Berufung ist sozusagen eine zweite erste Instanz, das Verfahren beim vorherigen Gericht ist vergessen, alles muss wiederholt werden,usw. 

Revision ist als &quot;Rechtsinstanz&quot; nur dazu da, das Urteil des Amts- oder Landsgerichts auf rechtliche Fehler zu untersuchen (Verfahrensfehler zB). Dabei wird aber das Ergebnis der Hauptverhandlung bzgl.des tatsächlichen Hergangs zugrunde gelegt. 


Was mich aber mal interessieren würde, ist die praktische Folge der Verletzung der RiStBV. Als Verwaltungsvorschrift wird es für den Angeklagten doch schwierig sein sich auf diese Verwaltungsvorschrift zu berufen. Revisionsgrund ist das auch nicht. 

Es wird wohl einen Grund geben, warum wichtige Regelungen in der RiStBV nicht auch in der StPO stehen, wie etwa das mit der Sperrberufung. Was macht ein Anwalt dann? Dienstaufsichtsbeschwerde? Die hilft dem Angeklagten im Zweifel dann auch nicht mehr. Oder kann man mit dem Verweis auf die RiStBV wirklich den Vorgesetzten noch beeindrucken?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Berufung ist sozusagen eine zweite erste Instanz, das Verfahren beim vorherigen Gericht ist vergessen, alles muss wiederholt werden,usw. </p>
<p>Revision ist als &#8220;Rechtsinstanz&#8221; nur dazu da, das Urteil des Amts- oder Landsgerichts auf rechtliche Fehler zu untersuchen (Verfahrensfehler zB). Dabei wird aber das Ergebnis der Hauptverhandlung bzgl.des tatsächlichen Hergangs zugrunde gelegt. </p>
<p>Was mich aber mal interessieren würde, ist die praktische Folge der Verletzung der RiStBV. Als Verwaltungsvorschrift wird es für den Angeklagten doch schwierig sein sich auf diese Verwaltungsvorschrift zu berufen. Revisionsgrund ist das auch nicht. </p>
<p>Es wird wohl einen Grund geben, warum wichtige Regelungen in der RiStBV nicht auch in der StPO stehen, wie etwa das mit der Sperrberufung. Was macht ein Anwalt dann? Dienstaufsichtsbeschwerde? Die hilft dem Angeklagten im Zweifel dann auch nicht mehr. Oder kann man mit dem Verweis auf die RiStBV wirklich den Vorgesetzten noch beeindrucken?</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Carsten R. Hoenig</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50187</link>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 13:43:17 +0000</pubDate>
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		<description>Berufung ist eine (neue) Tatsacheninstanz, Revision eine Rechtsinstanz. Kurz genug? 8-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Berufung ist eine (neue) Tatsacheninstanz, Revision eine Rechtsinstanz. Kurz genug? <img src='http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-includes/images/smilies/icon_cool.gif' alt='8-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Scharnold Warzenegger</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50186</link>
		<dc:creator>Scharnold Warzenegger</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 13:31:00 +0000</pubDate>
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		<description>Kann mir mal jemand den Unterschied zwischen Berufung und Revision KURZ erläutern?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kann mir mal jemand den Unterschied zwischen Berufung und Revision KURZ erläutern?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Staatsanwalt</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50179</link>
		<dc:creator>Staatsanwalt</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 09:15:22 +0000</pubDate>
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		<description>Man könnte hier glatt den Eindruck gewinnen dass taktierende Staatsanwälte  &quot;Schurken&quot; sind, taktierende Verteidiger die (ebenfalls) die StPO ausschöpfen Ritter des Rechtsstaats :)

Im Ernst: Natürlich gibt es die hier geschilderte Praxis. Allerdings akzeptiert die StA in der Regel auch ihrer Auffassung nach zu milde Urteile, soweit noch vertretbar. Wenn allerdings der Angeklagte gegen ein zu mildes Urteil noch Berufung einlegt oder dies zu erwarten ist &quot;zieht&quot; die StA natürlich mit um ein am Ende absolut unpassendes Ergebnis zu vermeiden. &quot;Bestellte&quot; Berufungen bei antragsgemäßer Entscheidung sollte es hingegen nicht geben, auch wenn ich Gerüchte über solche Praktiken schon gehört habe :)

Im übrigen: Den vorstehenden Beitrag von Dr. B. kann ich nur beipflichten. Das Pendel amtsrichterlicher Eigenwilligkeit geht regelmäßig in beide Richtungen.

@ ref. iur: Schöne und zutreffende Charakterisierung auch wenn ich ansonsten kein Freund davon bin Menschen in Kategorien zu erfassen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man könnte hier glatt den Eindruck gewinnen dass taktierende Staatsanwälte  &#8220;Schurken&#8221; sind, taktierende Verteidiger die (ebenfalls) die StPO ausschöpfen Ritter des Rechtsstaats <img src='http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Im Ernst: Natürlich gibt es die hier geschilderte Praxis. Allerdings akzeptiert die StA in der Regel auch ihrer Auffassung nach zu milde Urteile, soweit noch vertretbar. Wenn allerdings der Angeklagte gegen ein zu mildes Urteil noch Berufung einlegt oder dies zu erwarten ist &#8220;zieht&#8221; die StA natürlich mit um ein am Ende absolut unpassendes Ergebnis zu vermeiden. &#8220;Bestellte&#8221; Berufungen bei antragsgemäßer Entscheidung sollte es hingegen nicht geben, auch wenn ich Gerüchte über solche Praktiken schon gehört habe <img src='http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Im übrigen: Den vorstehenden Beitrag von Dr. B. kann ich nur beipflichten. Das Pendel amtsrichterlicher Eigenwilligkeit geht regelmäßig in beide Richtungen.</p>
<p>@ ref. iur: Schöne und zutreffende Charakterisierung auch wenn ich ansonsten kein Freund davon bin Menschen in Kategorien zu erfassen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Dr. B.</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50176</link>
		<dc:creator>Dr. B.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 08:34:34 +0000</pubDate>
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		<description>@ Ref.iur.

Man muß wahrlich kein sog. &quot;Konfliktverteidiger&quot; sein, um gegen ein amtsgerichtliches Urteil mit der Sprungrevision durchzudringen. 

Manche Amtsrichter können (meist aus Inkompetenz oder sachlichen Zwängen) oder wollen (meist aus Blasiertheit oder Gleichgültigkeit) kein den Regeln der StPO entsprechendes Verfahren gewährleisten. Wenn die einfachsten verfahrens- und materiellrechtlichen Regeln nicht eingehalten werden, muß man kein Revisionsspezialist sein, um das Urteil zu Fall zu bringen.

Unter den merkwürdigen Produkten amtsgerichtlicher Rechtsprechung leiden ja nicht nur Angeklagte und Verteidiger, sondern oft genug auch die Staatsanwaltschaft. Strafrichter sind nicht selten spezielle Typen, die sich in der Rolle des Dorfrichter Adams gefallen und das Gesetz nur als unverbindliche Anregung betrachten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Ref.iur.</p>
<p>Man muß wahrlich kein sog. &#8220;Konfliktverteidiger&#8221; sein, um gegen ein amtsgerichtliches Urteil mit der Sprungrevision durchzudringen. </p>
<p>Manche Amtsrichter können (meist aus Inkompetenz oder sachlichen Zwängen) oder wollen (meist aus Blasiertheit oder Gleichgültigkeit) kein den Regeln der StPO entsprechendes Verfahren gewährleisten. Wenn die einfachsten verfahrens- und materiellrechtlichen Regeln nicht eingehalten werden, muß man kein Revisionsspezialist sein, um das Urteil zu Fall zu bringen.</p>
<p>Unter den merkwürdigen Produkten amtsgerichtlicher Rechtsprechung leiden ja nicht nur Angeklagte und Verteidiger, sondern oft genug auch die Staatsanwaltschaft. Strafrichter sind nicht selten spezielle Typen, die sich in der Rolle des Dorfrichter Adams gefallen und das Gesetz nur als unverbindliche Anregung betrachten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Ref.iur.</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50161</link>
		<dc:creator>Ref.iur.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 20:13:36 +0000</pubDate>
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		<description>@ Der Gerd

KONFLIKTVERTEIDIGER sind Verteidiger, die von Anfang an auf Konfrontation gehen. Anders als normale Verteidiger gehen sie dabei mit Methoden vor, die weit über das hinausgehen, was für eine vernünftige Wahrung der Rechte des Angeklagten erforderlich ist. 

In der schlimmsten Form stellt sich dieses Vorgehen so dar, dass eine Torpedierung und Paralisierung des gerichtlichen Verfahrens bezweckt wird. Es werden immer und immer wieder Anträge gestellt, die für die Wahrung der Rechte des Angeklagten völlig belanglos sind, um so einerseits Revisionsfehler zu provozieren und andererseits das Verfahren lahm zu legen. 

Beliebte Mittel sind hierbei Beweisanträge und Befangenheistanträge, insbesondere in Kombination. Zunächst wird ein Beweisantrag gestellt. Nachdem dieser Beweisantrag abgelehnt wird, wird ein Befangenheitsantrag hinterher gejagt. In besonders krassen landgerichtlichen Verfahren ist es schon vorgekommen, dass Verteidiger mehrere Hundert Beweis- und Befangenheitsanträge gestellt haben. Selbst recht einfache Verfahren können sich dann schon einmal über ein Jahr hinauszögern.

Vor dem AG sind solche Auswüchse natürlich nicht so extrem. Aber auch hier kommt es vor, dass manche (wenige) RAe meinen, sich wie die letzten Rotzlöffel benehmen zu müssen. Manchmal steckt eine Taktik dahinter, durch Provozierung von Revisionsgründen ein Ping-Pong-Spiel zwischen AG und OLG zu betreiben. Nicht selten machen Konfliktverteidiger vor dem AG ihren Mandanten aber auch alles kaputt, da nachher wesentlich härterer Strafen rauskommen oder ggf. mögliche Einstellungen nicht vorgenommen werden, als beispielsweise bei einer normalen Verteidigung. 

Der VERURTEILUNGSBEGLEITER (auch Urteilsbegleiter) hingegen ist ein Waschlappen. Er ist i.d.R. ein schlechter RA, der nicht viel mehr macht, als seinen Mandanten psychologisch zu begleiten und im Gericht neben ihm zu sitzen. Wenn eine Verteidigung erforderlich ist und der Angeklagte keinen Wahlverteidiger hat und auch keinen RA für die Bestellung als Pflichtverteidiger bestellt, dann bestellt der Vorsitzende irgendeinen RA. Manche Richter empfinden es als bequem, wenn dann lediglich ein Urteilsbegleiter mit im Gericht sitzt. Er bereitet keine Probleme. Gute Richter hingegen wissen es zu schätzen, wenn ein guter RA mit im Saal ist, mit dem sie sich juristisch auf einer Ebene austauschen können.

Dann taucht auch immer mal wieder der AKTIONIST, eine etwas weniger bekannte Anwaltsgattung, auf. Er bringt ungeplante und meist undurchdachte Aktionen, mit denen er meint, seinem Mandanten helfen zu können. Es kommt ihm nicht darauf an, mit seinen Aktionen das Verfahren zu torpedieren. Vielmehr will er - wie ein guter RA - das Optimum für seinen Mandanten rausholen. Für die anderen Verfahrensbeteiligten ist er oft unkalkulierbar. Nicht selten gehen seine Aktionen aber nach hinten los und er reitet den Angeklagten mit seinen Aktionen völlig in die Scheiße. Tatsächlich geschehenes Bsp.: Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls. Der Verteidiger führt aus, dass aus der Einlassung des Angeklagten vor dem Haftrichter, er habe schonmal gesessen, nicht entnommen werden könne, dass der Angeklagte schon einmal in seiner Heimat Polen zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Es bedürfe eines polnischen Registerauszugs. Der im Fortsetzungstermin verlesene polnische Registerauszug enthielt 18 Eintragen, u.a. mehrere langjährige Haftstrafen wegen Raubs, gewerbsmäßigen Diebstahl, gef. Körperverletzung, Hehlerei, etc.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Der Gerd</p>
<p>KONFLIKTVERTEIDIGER sind Verteidiger, die von Anfang an auf Konfrontation gehen. Anders als normale Verteidiger gehen sie dabei mit Methoden vor, die weit über das hinausgehen, was für eine vernünftige Wahrung der Rechte des Angeklagten erforderlich ist. </p>
<p>In der schlimmsten Form stellt sich dieses Vorgehen so dar, dass eine Torpedierung und Paralisierung des gerichtlichen Verfahrens bezweckt wird. Es werden immer und immer wieder Anträge gestellt, die für die Wahrung der Rechte des Angeklagten völlig belanglos sind, um so einerseits Revisionsfehler zu provozieren und andererseits das Verfahren lahm zu legen. </p>
<p>Beliebte Mittel sind hierbei Beweisanträge und Befangenheistanträge, insbesondere in Kombination. Zunächst wird ein Beweisantrag gestellt. Nachdem dieser Beweisantrag abgelehnt wird, wird ein Befangenheitsantrag hinterher gejagt. In besonders krassen landgerichtlichen Verfahren ist es schon vorgekommen, dass Verteidiger mehrere Hundert Beweis- und Befangenheitsanträge gestellt haben. Selbst recht einfache Verfahren können sich dann schon einmal über ein Jahr hinauszögern.</p>
<p>Vor dem AG sind solche Auswüchse natürlich nicht so extrem. Aber auch hier kommt es vor, dass manche (wenige) RAe meinen, sich wie die letzten Rotzlöffel benehmen zu müssen. Manchmal steckt eine Taktik dahinter, durch Provozierung von Revisionsgründen ein Ping-Pong-Spiel zwischen AG und OLG zu betreiben. Nicht selten machen Konfliktverteidiger vor dem AG ihren Mandanten aber auch alles kaputt, da nachher wesentlich härterer Strafen rauskommen oder ggf. mögliche Einstellungen nicht vorgenommen werden, als beispielsweise bei einer normalen Verteidigung. </p>
<p>Der VERURTEILUNGSBEGLEITER (auch Urteilsbegleiter) hingegen ist ein Waschlappen. Er ist i.d.R. ein schlechter RA, der nicht viel mehr macht, als seinen Mandanten psychologisch zu begleiten und im Gericht neben ihm zu sitzen. Wenn eine Verteidigung erforderlich ist und der Angeklagte keinen Wahlverteidiger hat und auch keinen RA für die Bestellung als Pflichtverteidiger bestellt, dann bestellt der Vorsitzende irgendeinen RA. Manche Richter empfinden es als bequem, wenn dann lediglich ein Urteilsbegleiter mit im Gericht sitzt. Er bereitet keine Probleme. Gute Richter hingegen wissen es zu schätzen, wenn ein guter RA mit im Saal ist, mit dem sie sich juristisch auf einer Ebene austauschen können.</p>
<p>Dann taucht auch immer mal wieder der AKTIONIST, eine etwas weniger bekannte Anwaltsgattung, auf. Er bringt ungeplante und meist undurchdachte Aktionen, mit denen er meint, seinem Mandanten helfen zu können. Es kommt ihm nicht darauf an, mit seinen Aktionen das Verfahren zu torpedieren. Vielmehr will er &#8211; wie ein guter RA &#8211; das Optimum für seinen Mandanten rausholen. Für die anderen Verfahrensbeteiligten ist er oft unkalkulierbar. Nicht selten gehen seine Aktionen aber nach hinten los und er reitet den Angeklagten mit seinen Aktionen völlig in die Scheiße. Tatsächlich geschehenes Bsp.: Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls. Der Verteidiger führt aus, dass aus der Einlassung des Angeklagten vor dem Haftrichter, er habe schonmal gesessen, nicht entnommen werden könne, dass der Angeklagte schon einmal in seiner Heimat Polen zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Es bedürfe eines polnischen Registerauszugs. Der im Fortsetzungstermin verlesene polnische Registerauszug enthielt 18 Eintragen, u.a. mehrere langjährige Haftstrafen wegen Raubs, gewerbsmäßigen Diebstahl, gef. Körperverletzung, Hehlerei, etc.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Simon</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50160</link>
		<dc:creator>Simon</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 19:16:16 +0000</pubDate>
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		<description>123 RiStBV, das ist auch so eine Vorschrift, die nur auf dem Papier existiert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>123 RiStBV, das ist auch so eine Vorschrift, die nur auf dem Papier existiert.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Carsten R. Hoenig</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50159</link>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 19:00:32 +0000</pubDate>
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		<description>@ Der Gerd:

So werden solche Verteidiger bezeichnet, die die Fehler und Rechtsverstöße der Richter und Ermittler reklamieren und die die Beachtung der Rechte des Beschuldigten einfordern.

Die anderen werden Verurteilungsbegleiter genannt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Der Gerd:</p>
<p>So werden solche Verteidiger bezeichnet, die die Fehler und Rechtsverstöße der Richter und Ermittler reklamieren und die die Beachtung der Rechte des Beschuldigten einfordern.</p>
<p>Die anderen werden Verurteilungsbegleiter genannt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Der Gerd</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50158</link>
		<dc:creator>Der Gerd</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 18:51:29 +0000</pubDate>
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		<description>Was ist ein Konfliktverteidiger?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was ist ein Konfliktverteidiger?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Ref.iur.</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/kalte-fuesse/comment-page-1#comment-50157</link>
		<dc:creator>Ref.iur.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 17:25:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=8231#comment-50157</guid>
		<description>Kleiner Nachtrag:

Wenn ein RA irgendwann im Bezirk dafür bekannt ist, am letzten Tag um fünf vor zwölf Revision einzulegen, dann kann es natürlich irgendwann passieren, dass sich das rumspricht und StAe in bestimmten Fällen schon mal präventiv Berufung einlegen. In so großen LG-Bezirken wie Berlin muss man sich dafür aber wahrscheinlich schon gehörig als Konfliktverteidiger ins Zeug gelegt haben...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kleiner Nachtrag:</p>
<p>Wenn ein RA irgendwann im Bezirk dafür bekannt ist, am letzten Tag um fünf vor zwölf Revision einzulegen, dann kann es natürlich irgendwann passieren, dass sich das rumspricht und StAe in bestimmten Fällen schon mal präventiv Berufung einlegen. In so großen LG-Bezirken wie Berlin muss man sich dafür aber wahrscheinlich schon gehörig als Konfliktverteidiger ins Zeug gelegt haben&#8230;</p>
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