Keine leichte Beute für schweren Raub

28. April 2008

Sie hatten nicht damit gerechnet, daß der Drogenhändler zur Polizei geht, um den Raub anzuzeigen. Aber es kam anders als geplant. Aus dem Raub wurde einer, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vorsieht und der Dealer macht die Anzeige. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.

Am Ende standen dann doch “nur” 2 1/2 Jahre für den einen und 3 Jahre, 9 Monate für den anderen “Schauspieler”.

Über Einzelheiten des Falls berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.

Strafrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu “Keine leichte Beute für schweren Raub”

  1. 01

    Muss man eigentlich extra was an “berlin kriminell” bezahlen, um dort im redaktionellen Text verlinkt (!) zu werden, oder reichen dafür die Anzeigen?

    RA_Berlin am 28. April 2008 um 09:03
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    Neidisch?

    RA Carsten R. Hoenig am 28. April 2008 um 09:20
    Zum Seitenbeginn springen

Kommentar schreiben

  •  
  •  
  •  

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile