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	<title>Kommentare zu: Korruptionsregistergesetz - Ciao Unschuldsvermutung</title>
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	<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 16:53:54 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Malte S.</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28845</link>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jul 2008 10:47:53 +0000</pubDate>
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		<description>Hab ich das wirklich unterbewußt korrigiert? Interessant....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hab ich das wirklich unterbewußt korrigiert? Interessant&#8230;.</p>
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		<title>Von: RA Jede</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28791</link>
		<dc:creator>RA Jede</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 14:45:24 +0000</pubDate>
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		<description>@Malte S:

is ja witzig. Fällt Ihnen ein Unterschied auf?:

&lt;blockquote&gt;Sind wahrscheinlich Nutznießer des Bärlina Schulsüsthems.&lt;/blockquote&gt;
&lt;blockquote&gt;Sind wahrscheinlich Nutznießer des Berliner Schulsystems.&lt;/blockquote&gt;

Da hat das Schulsytem an Ihnen versagt. Sie schaffen es einfach nicht, Buchstaben in dieser Reihenfolge einzutippen! Vielleicht genetisch bedingt; Beweis für die neuerdings diskutierte genetische Determination der Erfahrungen früherer Generationen :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Malte S:</p>
<p>is ja witzig. Fällt Ihnen ein Unterschied auf?:</p>
<blockquote><p>Sind wahrscheinlich Nutznießer des Bärlina Schulsüsthems.</p></blockquote>
<blockquote><p>Sind wahrscheinlich Nutznießer des Berliner Schulsystems.</p></blockquote>
<p>Da hat das Schulsytem an Ihnen versagt. Sie schaffen es einfach nicht, Buchstaben in dieser Reihenfolge einzutippen! Vielleicht genetisch bedingt; Beweis für die neuerdings diskutierte genetische Determination der Erfahrungen früherer Generationen <img src='http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Malte S.</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28790</link>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 12:53:44 +0000</pubDate>
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		<description>Ich frage mich gerade, ob Berlin überhaupt die Kompetenz für das Gesetz hatte. Denn sowohl Gewerbeordnung wie auch Vergaberecht (in Form des GWB) unterliegen grundsätzlich der auch in Anspruch genommenen, konkurrierenden Gesetzgebung.
Soweit aber eine solche Kompetenz besteht (sonst ist es schlicht nicht wirksam), kann das Gesetz nur in Berlin gelten, da die Berliner Legislative keine Gesetze für andere Bundesländer oder gar den Bund beschließen kann.
&lt;blockquote&gt;Als Jurist stolpere ich schon bei der Feststellung, daß als Anknüpfungspunkt nicht die rechtswidrige Tat gewählt wird, sondern die Rechtswidrigkeit unter den Tisch fällt.&lt;/blockquote&gt;
Das ist tatsächlich bedenklich. Zwar sollen auch Tatsachen eingestellt werden, die nicht durch ein Strafurteil festgestellt wurden, aber diese in das Register aufzunehmen ist eine andere Kategorie.
&lt;blockquote&gt;Sind wahrscheinlich Nutznießer des Berliner Schulsystems.&lt;/blockquote&gt;
Nichts gegen Berliner Schulen! *ironie*Ich hab erfolgreich gelernt, wie man Arbeit vermeidet und seine Fäuste einsetzt ;)*ironie off*</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich frage mich gerade, ob Berlin überhaupt die Kompetenz für das Gesetz hatte. Denn sowohl Gewerbeordnung wie auch Vergaberecht (in Form des GWB) unterliegen grundsätzlich der auch in Anspruch genommenen, konkurrierenden Gesetzgebung.<br />
Soweit aber eine solche Kompetenz besteht (sonst ist es schlicht nicht wirksam), kann das Gesetz nur in Berlin gelten, da die Berliner Legislative keine Gesetze für andere Bundesländer oder gar den Bund beschließen kann.</p>
<blockquote><p>Als Jurist stolpere ich schon bei der Feststellung, daß als Anknüpfungspunkt nicht die rechtswidrige Tat gewählt wird, sondern die Rechtswidrigkeit unter den Tisch fällt.</p></blockquote>
<p>Das ist tatsächlich bedenklich. Zwar sollen auch Tatsachen eingestellt werden, die nicht durch ein Strafurteil festgestellt wurden, aber diese in das Register aufzunehmen ist eine andere Kategorie.</p>
<blockquote><p>Sind wahrscheinlich Nutznießer des Berliner Schulsystems.</p></blockquote>
<p>Nichts gegen Berliner Schulen! *ironie*Ich hab erfolgreich gelernt, wie man Arbeit vermeidet und seine Fäuste einsetzt ;)*ironie off*</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Jede</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28789</link>
		<dc:creator>RA Jede</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 12:17:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=1769#comment-28789</guid>
		<description>@Malte S.:
&lt;blockquote&gt;Nur eines verstehe ich nicht: Warum sollte das - vom Berliner Parlament erlassene und im Berliner Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlichte - Gesetz auch außerhalb Berlins Wirkung entfalten können?&lt;/blockquote&gt;

Die Frage treibt mich auch um. Jedenfalls gewährt das Berliner Gesetz Auskunftsrechte Behörden des Bundes und anderer Länder und Gemeinden expressis verbis.

Im Gesetz ist keine Beschränkung auf Berliner Stellen formuliert. Sie meinen, wenn man einem Gesetz nicht ansieht, wer Normadressat ist, hat sofort die Auslegung zu erfolgen, beispielsweise durch Hilfsüberlegungen, welche Legislative es denn war, in welchem Verkündungsblatt es veröffentlicht wurde? Ich habe eher den Eindruck, der Gesetzgeber war der Meinung, er mache hier Bundesrecht.

Ist denn das Register mit Bundesrecht vereinbar?

Ich sehe auch keine Gründe der Gefahrenabwehr. Welche Gefahr? Die Gefahr jemandem einen Auftag über 16T@ zu erteilen, der eine Putzfrau schwarz beschäftigt hat?

Und warum bitteschön die Auskunft an Strafverfolgungsbehörden? Die sollen die Daten einstellen und erhalten dann als Gegenleistung eine Sammlung, die sie wahrscheinlich nach eigenem Recht nicht schaffen dürften?

Dieses ganze Gesetz ist an kaum einer Stelle sauber formuliert. Als Jurist stolpere ich schon bei der Feststellung, daß als Anknüpfungspunkt nicht die &lt;strong&gt;rechtswidrige&lt;/strong&gt; Tat gewählt wird, sondern die Rechtswidrigkeit unter den Tisch fällt. Ob das wohl was zu bedeuten hat? Sollen wirklich nicht rechtswidrige Taten auch im Register erfaßt werden? Ich habe den Eindruck, die können noch nichtmal aus ordentlichen Gesetzen abschreiben. Sind wahrscheinlich Nutznießer des Bärlina  Schulsüsthems.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Malte S.:</p>
<blockquote><p>Nur eines verstehe ich nicht: Warum sollte das - vom Berliner Parlament erlassene und im Berliner Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlichte - Gesetz auch außerhalb Berlins Wirkung entfalten können?</p></blockquote>
<p>Die Frage treibt mich auch um. Jedenfalls gewährt das Berliner Gesetz Auskunftsrechte Behörden des Bundes und anderer Länder und Gemeinden expressis verbis.</p>
<p>Im Gesetz ist keine Beschränkung auf Berliner Stellen formuliert. Sie meinen, wenn man einem Gesetz nicht ansieht, wer Normadressat ist, hat sofort die Auslegung zu erfolgen, beispielsweise durch Hilfsüberlegungen, welche Legislative es denn war, in welchem Verkündungsblatt es veröffentlicht wurde? Ich habe eher den Eindruck, der Gesetzgeber war der Meinung, er mache hier Bundesrecht.</p>
<p>Ist denn das Register mit Bundesrecht vereinbar?</p>
<p>Ich sehe auch keine Gründe der Gefahrenabwehr. Welche Gefahr? Die Gefahr jemandem einen Auftag über 16T@ zu erteilen, der eine Putzfrau schwarz beschäftigt hat?</p>
<p>Und warum bitteschön die Auskunft an Strafverfolgungsbehörden? Die sollen die Daten einstellen und erhalten dann als Gegenleistung eine Sammlung, die sie wahrscheinlich nach eigenem Recht nicht schaffen dürften?</p>
<p>Dieses ganze Gesetz ist an kaum einer Stelle sauber formuliert. Als Jurist stolpere ich schon bei der Feststellung, daß als Anknüpfungspunkt nicht die <strong>rechtswidrige</strong> Tat gewählt wird, sondern die Rechtswidrigkeit unter den Tisch fällt. Ob das wohl was zu bedeuten hat? Sollen wirklich nicht rechtswidrige Taten auch im Register erfaßt werden? Ich habe den Eindruck, die können noch nichtmal aus ordentlichen Gesetzen abschreiben. Sind wahrscheinlich Nutznießer des Bärlina  Schulsüsthems.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Malte S.</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28787</link>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 11:42:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=1769#comment-28787</guid>
		<description>Ich versuche mal, das Gesetz zu verteidigen - ohne selbst dahinter zu stehen -:
* Im Rahmen von Vergabeentscheidungen ist zwingendes Kriterium die Zuverlässigkeit des potentiellen Auftragnehmers. Diese Zuverlässigkeit wird anhand einer Prognoseentscheidung für die Zukunft anhand bekannter Tatsachen ermittelt.
* Auch bei Straftaten ist nicht auf die Verurteilung, sondern die das Urteil tragenden Tatsachen abzustellen (soweit nicht ausdrücklich anders angeordnet).
* Auch Tatsachen, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben / führen werden, sind in die Prognose einzubeziehen (hM: kein Verstoß gg Unschuldsvermutung; aA: sehr bedenklich wg. Unschuldsvermutung).
* Der "Bezug zum Geschäftsverkehr" ist dagegen mE ein einschränkendes Kriterium. Damit werden nämlich solche "Taten" herausgenommen, die wirklich in keinen Zusammenhang mit dem Geschäftsverkehr stehen. Ich habe dieses Kriterium auch bei der Standardprüfung bzgl. Gewerbegenehmigungen und Versagensgründe gelernt. An irgendwas müssen die Kriterien, die in die Prognose einzustellen sind, ja festgemacht werden.
-------
* Jedenfalls aber sind &lt;strong&gt;nur Tatsachen&lt;/strong&gt; einzubeziehen, nicht aber Vermutungen.
* Besteht zwar "kein vernünftiger Zweifel" (was auch immer das sein soll) an dem Begehen einer Tat, obwohl nicht ausreichend oder gar keine Tatsachen bekannt sind, kann diese Vermutung auch nicht in die Prognose eingestellt werden.
* Dennoch kann nach diesem Gesetz eine Eintragung auch ohne derartige Tatsachen erfolgen.
* Auch die Zentralisierung derartiger Auskünfte stellt ein gewaltiges Problem dar. Insbesondere, wenn man die Verknüpfung von diversen Registern in der letzten Zeit bedenkt.
* Interessant ist dabei auch, dass die europäischen Vergabekriterien einen Ausschluss wohl nur aufgrund eines rechtskräftigen straf- oder gewerberechtlichen Urteils vorsehen. Das Berliner Gesetz geht dabei wohl weit darüber hinaus.
-------
Nur eines verstehe ich nicht: Warum sollte das - vom Berliner Parlament erlassene und im Berliner Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlichte - Gesetz auch außerhalb Berlins Wirkung entfalten können?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich versuche mal, das Gesetz zu verteidigen - ohne selbst dahinter zu stehen -:<br />
* Im Rahmen von Vergabeentscheidungen ist zwingendes Kriterium die Zuverlässigkeit des potentiellen Auftragnehmers. Diese Zuverlässigkeit wird anhand einer Prognoseentscheidung für die Zukunft anhand bekannter Tatsachen ermittelt.<br />
* Auch bei Straftaten ist nicht auf die Verurteilung, sondern die das Urteil tragenden Tatsachen abzustellen (soweit nicht ausdrücklich anders angeordnet).<br />
* Auch Tatsachen, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben / führen werden, sind in die Prognose einzubeziehen (hM: kein Verstoß gg Unschuldsvermutung; aA: sehr bedenklich wg. Unschuldsvermutung).<br />
* Der &#8220;Bezug zum Geschäftsverkehr&#8221; ist dagegen mE ein einschränkendes Kriterium. Damit werden nämlich solche &#8220;Taten&#8221; herausgenommen, die wirklich in keinen Zusammenhang mit dem Geschäftsverkehr stehen. Ich habe dieses Kriterium auch bei der Standardprüfung bzgl. Gewerbegenehmigungen und Versagensgründe gelernt. An irgendwas müssen die Kriterien, die in die Prognose einzustellen sind, ja festgemacht werden.<br />
&#8212;&#8212;-<br />
* Jedenfalls aber sind <strong>nur Tatsachen</strong> einzubeziehen, nicht aber Vermutungen.<br />
* Besteht zwar &#8220;kein vernünftiger Zweifel&#8221; (was auch immer das sein soll) an dem Begehen einer Tat, obwohl nicht ausreichend oder gar keine Tatsachen bekannt sind, kann diese Vermutung auch nicht in die Prognose eingestellt werden.<br />
* Dennoch kann nach diesem Gesetz eine Eintragung auch ohne derartige Tatsachen erfolgen.<br />
* Auch die Zentralisierung derartiger Auskünfte stellt ein gewaltiges Problem dar. Insbesondere, wenn man die Verknüpfung von diversen Registern in der letzten Zeit bedenkt.<br />
* Interessant ist dabei auch, dass die europäischen Vergabekriterien einen Ausschluss wohl nur aufgrund eines rechtskräftigen straf- oder gewerberechtlichen Urteils vorsehen. Das Berliner Gesetz geht dabei wohl weit darüber hinaus.<br />
&#8212;&#8212;-<br />
Nur eines verstehe ich nicht: Warum sollte das - vom Berliner Parlament erlassene und im Berliner Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlichte - Gesetz auch außerhalb Berlins Wirkung entfalten können?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: doppelfish</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28786</link>
		<dc:creator>doppelfish</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 11:17:03 +0000</pubDate>
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		<description>Wie wär's mit einem Register unfähiger Politiker?  Eintragung "wenn vernünftige Zweifel an ihrer Eignung für's Amt vorliegen"?  Dann könnte man jetzt den Senat &lt;i&gt;en bloc&lt;/i&gt; eintragen, und die Liste öffentlich aushängen.  Und, klar, das passive Wahlrecht ist dann erstmal weg.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie wär&#8217;s mit einem Register unfähiger Politiker?  Eintragung &#8220;wenn vernünftige Zweifel an ihrer Eignung für&#8217;s Amt vorliegen&#8221;?  Dann könnte man jetzt den Senat <i>en bloc</i> eintragen, und die Liste öffentlich aushängen.  Und, klar, das passive Wahlrecht ist dann erstmal weg.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Jede</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28784</link>
		<dc:creator>RA Jede</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 09:28:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=1769#comment-28784</guid>
		<description>Hallo, sind noch alle wach?
Sind wir die einzigen Rufer in der Wüste? Ich kann noch nichteinmal nachvollziehen, wie man ein solches Gesetz auch nur andenken, geschweige denn verabschieden oder gar verteidigen kann:

Da wird in Berlin ein zentrales Register über Straftaten geführt, dessen Eintragungsschwellen deutlich unter denen des Bundeszentralregisters liegen. Hat da keiner Bedenken?

Nebenbei bemerkt, ist das Gesetz nicht auf Berlin beschränkt. Ich würde zu gerne wissen, wie die Staatsanwaltschaft in Leipzig reagiert, wenn sie aufgefordert wird die Daten nach Berlin zu liefern.

&lt;blockquote&gt;§ 3 Eintragungsvoraussetzungen
(1) In das Korruptionsregister sind beim &lt;strong&gt;Nachweis&lt;/strong&gt; korruptionsrelevanter
&lt;strong&gt;oder sonstiger&lt;/strong&gt; Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr &lt;strong&gt;oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr&lt;/strong&gt;,namentlich vor dem Hintergrund von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung, Steuerunehrlichkeit, wettbewerbswidriger Absprachen und sonstiger Verstöße, die den freien Wettbewerb unterlaufen, Eintragungen vorzunehmen. Einzutragen sind &lt;strong&gt;insbesondere&lt;/strong&gt;Verstöße gegen folgende Rechtsvorschriften:&lt;/blockquote&gt;

Mal wieder ganz unjuristisch argumentiert: Bin ich wieder einmal der Einzige, der da alles reinliest, was er reinlesen will? Betreibt denn keiner mehr die Wortauslegung, alles schon gleich wieder im Studium vergessen?

Oder juristisch: Genügt das dem Bestimmheitsgebot?

Der Katalog ist nicht abschließend. Wollen wir 'mal gemeinsam sammeln, welche Rechtsverstöße uns so einfallen, für die ein durchschnitllich gebildeter Jurist nicht einen &lt;blockquote&gt; Bezug zum Geschäftsverkehr&lt;/blockquote&gt; herstellen kann?

Gegen A wird ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung  oder leichtfertiger Steuerverkürzung geführt. Er hat jahrelang das Klopapier seines Unternehmens nach Hause genommen und sich so steuerlich begünstigt zu Hause den Allerwertesten abgewischt. Das Verfahren endet mit einem Bußgeldbescheid oder einer Einstellung nach § 153a StPO (das ist eine Vorschrift zur Verfahrensbeendigung bei Bagatellkriminalität). Nun wird er in das Korruptionsregister eingetragen. Könnte natürlich sein, daß er schon vorhe eingetragen wird, wenn - wer sagt das Gesetz nicht - &lt;blockquote&gt;unter Berücksichtigung aller Umstände keine vernünftigen Zweifel mehr daran bestehen, dass eine Tat nach Absatz 1 begangen wurde.&lt;/blockquote&gt;

Es wird aber noch besser: Beim Register muß bei einer geplanten Vergabe mit einem Wert ab 15T€ darunter &lt;strong&gt;kann&lt;/strong&gt; abgefragt werden.

Und wer darf abfragen? Man reibt sich verträumt die Augen:
&lt;blockquote&gt;
§ 7 Weitere Auskünfte
Die Informationsstelle erteilt auf Antrag Auskunft über Eintragungen im
Korruptionsregister an:
1. die mit Vergabeentscheidungen befassten öffentlichen Stellen des Bundes
und der Länder,
2. die mit der Nachprüfung von Vergabeentscheidungen befassten Vergabekammern,
3. die mit der Entscheidung über Vergaben befassten Gerichte,
4. die Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Verfolgung von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten,
5. die mit der Verhütung und Verfolgung von Wirtschaftskriminalität befassten
Polizeidienststellen.&lt;/blockquote&gt;

Die Auskunftsmöglichkeiten aus den Zentralregistern sind durch Bundesgesetz ziemlich stark beschränkt. Allein der Aufwand für Abfragen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften ist nicht unerhebblich. Und nun  darf &lt;strong&gt;jede Polizeidienststelle&lt;/strong&gt; das Register abfragen. Es gibt etliche Bereiche in Deutschland, in denen die Verhütung und Verfolgung von Wirtschaftskriminalität nicht durch spezialisierte Dienststellen erfolgt, sondern durch die örtliche Dienststelle.

Bin ich froh, daß ich zu faul bin, das Klopapier vom Büro nach Hause zu tragen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, sind noch alle wach?<br />
Sind wir die einzigen Rufer in der Wüste? Ich kann noch nichteinmal nachvollziehen, wie man ein solches Gesetz auch nur andenken, geschweige denn verabschieden oder gar verteidigen kann:</p>
<p>Da wird in Berlin ein zentrales Register über Straftaten geführt, dessen Eintragungsschwellen deutlich unter denen des Bundeszentralregisters liegen. Hat da keiner Bedenken?</p>
<p>Nebenbei bemerkt, ist das Gesetz nicht auf Berlin beschränkt. Ich würde zu gerne wissen, wie die Staatsanwaltschaft in Leipzig reagiert, wenn sie aufgefordert wird die Daten nach Berlin zu liefern.</p>
<blockquote><p>§ 3 Eintragungsvoraussetzungen<br />
(1) In das Korruptionsregister sind beim <strong>Nachweis</strong> korruptionsrelevanter<br />
<strong>oder sonstiger</strong> Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr <strong>oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr</strong>,namentlich vor dem Hintergrund von Schwarzarbeit und illegaler<br />
Beschäftigung, Steuerunehrlichkeit, wettbewerbswidriger Absprachen und sonstiger Verstöße, die den freien Wettbewerb unterlaufen, Eintragungen vorzunehmen. Einzutragen sind <strong>insbesondere</strong>Verstöße gegen folgende Rechtsvorschriften:</p></blockquote>
<p>Mal wieder ganz unjuristisch argumentiert: Bin ich wieder einmal der Einzige, der da alles reinliest, was er reinlesen will? Betreibt denn keiner mehr die Wortauslegung, alles schon gleich wieder im Studium vergessen?</p>
<p>Oder juristisch: Genügt das dem Bestimmheitsgebot?</p>
<p>Der Katalog ist nicht abschließend. Wollen wir &#8216;mal gemeinsam sammeln, welche Rechtsverstöße uns so einfallen, für die ein durchschnitllich gebildeter Jurist nicht einen<br />
<blockquote> Bezug zum Geschäftsverkehr</p></blockquote>
<p> herstellen kann?</p>
<p>Gegen A wird ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung  oder leichtfertiger Steuerverkürzung geführt. Er hat jahrelang das Klopapier seines Unternehmens nach Hause genommen und sich so steuerlich begünstigt zu Hause den Allerwertesten abgewischt. Das Verfahren endet mit einem Bußgeldbescheid oder einer Einstellung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html" target="_blank">§ 153a StPO</a> (das ist eine Vorschrift zur Verfahrensbeendigung bei Bagatellkriminalität). Nun wird er in das Korruptionsregister eingetragen. Könnte natürlich sein, daß er schon vorhe eingetragen wird, wenn - wer sagt das Gesetz nicht -<br />
<blockquote>unter Berücksichtigung aller Umstände keine vernünftigen Zweifel mehr daran bestehen, dass eine Tat nach Absatz 1 begangen wurde.</p></blockquote>
<p>Es wird aber noch besser: Beim Register muß bei einer geplanten Vergabe mit einem Wert ab 15T€ darunter <strong>kann</strong> abgefragt werden.</p>
<p>Und wer darf abfragen? Man reibt sich verträumt die Augen:</p>
<blockquote><p>
§ 7 Weitere Auskünfte<br />
Die Informationsstelle erteilt auf Antrag Auskunft über Eintragungen im<br />
Korruptionsregister an:<br />
1. die mit Vergabeentscheidungen befassten öffentlichen Stellen des Bundes<br />
und der Länder,<br />
2. die mit der Nachprüfung von Vergabeentscheidungen befassten Vergabekammern,<br />
3. die mit der Entscheidung über Vergaben befassten Gerichte,<br />
4. die Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Verfolgung von Straftaten und<br />
Ordnungswidrigkeiten,<br />
5. die mit der Verhütung und Verfolgung von Wirtschaftskriminalität befassten<br />
Polizeidienststellen.</p></blockquote>
<p>Die Auskunftsmöglichkeiten aus den Zentralregistern sind durch Bundesgesetz ziemlich stark beschränkt. Allein der Aufwand für Abfragen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften ist nicht unerhebblich. Und nun  darf <strong>jede Polizeidienststelle</strong> das Register abfragen. Es gibt etliche Bereiche in Deutschland, in denen die Verhütung und Verfolgung von Wirtschaftskriminalität nicht durch spezialisierte Dienststellen erfolgt, sondern durch die örtliche Dienststelle.</p>
<p>Bin ich froh, daß ich zu faul bin, das Klopapier vom Büro nach Hause zu tragen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Malte S.</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28774</link>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2008 21:24:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=1769#comment-28774</guid>
		<description>Der Zweck des Gesetzes richtet sich ja auf die Zuverlässigkeitsprüfung bei Ausschreibungen und Genehmigungen, z.B. nach GewO, GastG u.ä.
Und das sind ja auch die Kriterien, die man während des Studiums lernt für eine nicht zu gebende bzw. zu entziehende Genehmigung lernt.
Aus Effizienzgesichtspunkten sicherlich lohnenswert. Allerdings haben "wir" aktuell einen starken aktuell einen mE viel zu starken Drang dazu, alle Daten zu zentralisieren. Und aus diesem Gesichtspunkt ist das Register kritisch zu betrachten.
Hinsichtlich der Unschuldsvermutung greift hier wohl die Ansicht, dass diese nur im Strafrecht, nicht aber im Gefahrenabwehrrecht gilt. Dies ist meines Erachtens nach sehr fragwürdig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Zweck des Gesetzes richtet sich ja auf die Zuverlässigkeitsprüfung bei Ausschreibungen und Genehmigungen, z.B. nach GewO, GastG u.ä.<br />
Und das sind ja auch die Kriterien, die man während des Studiums lernt für eine nicht zu gebende bzw. zu entziehende Genehmigung lernt.<br />
Aus Effizienzgesichtspunkten sicherlich lohnenswert. Allerdings haben &#8220;wir&#8221; aktuell einen starken aktuell einen mE viel zu starken Drang dazu, alle Daten zu zentralisieren. Und aus diesem Gesichtspunkt ist das Register kritisch zu betrachten.<br />
Hinsichtlich der Unschuldsvermutung greift hier wohl die Ansicht, dass diese nur im Strafrecht, nicht aber im Gefahrenabwehrrecht gilt. Dies ist meines Erachtens nach sehr fragwürdig.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Carsten R. Hoenig</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28771</link>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2008 19:30:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=1769#comment-28771</guid>
		<description>@ Carlo: 

Es ist eine Frage der Abwägung zwischen unterschiedlichen Intentionen. Für die einen ist das eine wichtiger und für die anderen eben das andere. Wenn man die Geschichte, den Hintergrund und die Entwicklung unseres Grundgesetzes im Blick behält, könnte die Entscheidung recht leicht fallen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. 

Selbstverständlich äußere ich hier meine Privatmeinung. Für die Präsentation des main streams sollen andere sorgen. 

Zu meiner Freiheit gehört eben auch, daß ich manche Ansichten der herrschenden Meinung schlicht für falsch und gefährlich halte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Carlo: </p>
<p>Es ist eine Frage der Abwägung zwischen unterschiedlichen Intentionen. Für die einen ist das eine wichtiger und für die anderen eben das andere. Wenn man die Geschichte, den Hintergrund und die Entwicklung unseres Grundgesetzes im Blick behält, könnte die Entscheidung recht leicht fallen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. </p>
<p>Selbstverständlich äußere ich hier meine Privatmeinung. Für die Präsentation des main streams sollen andere sorgen. </p>
<p>Zu meiner Freiheit gehört eben auch, daß ich manche Ansichten der herrschenden Meinung schlicht für falsch und gefährlich halte.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Carlo</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/korruptionsregistergesetz-ciao-unschuldsvermutung#comment-28770</link>
		<dc:creator>Carlo</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2008 19:21:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=1769#comment-28770</guid>
		<description>Verstehen wir Sie richtig, dass Leute, bei denen "kein vernünftiger Zweifel" daran besteht, dass sie sich z.B. der Bestechung schuldig gemacht haben, bis zur Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung (was ja schonmal ein paar Jahre dauern kann) weiterhin öffentliche Aufträge bekommen sollen?

(Nebenbei: Dass die Unschuldsvermutung auch nachteilige Rechtsfolgen jenseits von Strafe und Schuldfeststellung verbietet, ist vielleicht Ihre Privatmeinung, findet aber in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte incl. BVerfG keine Stütze.)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Verstehen wir Sie richtig, dass Leute, bei denen &#8220;kein vernünftiger Zweifel&#8221; daran besteht, dass sie sich z.B. der Bestechung schuldig gemacht haben, bis zur Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung (was ja schonmal ein paar Jahre dauern kann) weiterhin öffentliche Aufträge bekommen sollen?</p>
<p>(Nebenbei: Dass die Unschuldsvermutung auch nachteilige Rechtsfolgen jenseits von Strafe und Schuldfeststellung verbietet, ist vielleicht Ihre Privatmeinung, findet aber in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte incl. BVerfG keine Stütze.)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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