Laptops erlaubt beim Amtsgericht

30. März 2008

Verkehrsrichter K. am Amtsgericht Tiergarten hatte verfügt, daß Verteidiger grundsätzlich nicht mit Strom für ihre Rechner versorgt werden. Darüber hatte ich bereits berichtet.

Das sieht der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten ein wenig anders. Er schreibt am 20.3.2008 dem Herrn Verkehrtsrichter ins virtuelle Gesangbuch, indem er auf ein Schreiben des Verteidigers antwortet:

Bezug nehmend auf die von Ihnen aufgeworfene Frage der Anschlussmöglichkeit eines Laptops ans Stromnetz teile ich mit, dass mit hiesiger Verfügung vom 03. März 2008 - 5330 E - A2 (Sdh. XIV) AG - alle Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiter des Amtsgerichts Tiergarten darüber in Kenntnis gesetzt worden sind, dass der Anschluss von Laptops an das hiesige Stromnetz in Sitzungssälen durch Rechtsanwälte und Sachverständige von der Behördenleitung grundsätzlich genehmigt wird.

Es ist schon interessant, zu welchen Größen sich so manche Richter entwickelt haben. Das ist aber auch irgendwie verständlich: Wenn ich mich mein halbes Berufsleben lang mit der Aburteilung von Verkehrssündern beschäftigen müßte, würde ich auch sonderbar.

Und spätestens wenn mir dann ein Präsident sagen würde, es ist verboten, die Stromentnahme im Wert von Zehntel-Cents zu verbieten, würde ich mir Gedanken über einen Jobwechsel machen.

Danke an Rechtsanwalt Bert Handschumacher für diese Gerichtsposse.

Richter | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

4 Kommentare zu “Laptops erlaubt beim Amtsgericht”

  1. 01

    Der Präsident des AG hat die Stromentnahme mit Verfügung vom 3.3. 2008 ausdrücklich genehmigt. Er hat nicht etwa klargestellt, dass die Stromentnahme durch Anwälte auch ohne Genehmigung erlaubt war. Im Gegenteil: Da der Präsident keine überflüssigen Genehmigungen erteilt, lässt sich der Erteiligung der Genehmigung entnehmen, dass er diese sehr wohl für erforderlich hält.

    Conclusio: Wenn man sich schon auf den Standpunkt stellt, dass es übertrieben pingelig ist, den ungenehmigten Stromverbrauch durch Anwälte für unzulässig zu halten (wofür in der Tat einiges spricht), dann trifft dieser Vorwurf auch den Präsidenten des AG. Jedenfalls hat dieser den Verkehrsrichter nicht desavouiert, sondern ihm in der Sache sogar recht gegeben.

    R 1 am 30. März 2008 um 10:56
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    sagt wer? der Verkehrsrichter mit der Besoldungsgruppe R 1? ja ne is klar, bloß nicht zugeben, dass man verloren hat ;-))))

    tusnelda am 30. März 2008 um 12:59
    Zum Seitenbeginn springen
  3. 03

    Dem Herrn Verkehr_t_srichter? Schöne unauffällige Spitze :)

    Bei der “grundsätzlichen Genehmigung” fragt sich schon, in welchen Fällen und aus welchen Gründen Ausnahmen bestehen können, in denen die Stromentnahme versagt werden kann. Mein Phantasie reicht da jedenfalls nicht.

    Consigliere am 30. März 2008 um 17:44
    Zum Seitenbeginn springen
  4. 04

    @ R1:
    Es ist nicht (nur) übertrieben pingelig, sondern es ist schlichter Mißbrauch der dem Richter anvertrauten (sic!) Befugnisse. Aus Selbstgefälligkeit, sonst gibt es keine nachvollziehbare Motivation für dieses Affentheater.

    @ Consigliere:
    Ausnahmen gebieten beispielsweise Stolperfallen, wenn zB ein Kabel quer durch den Saal gelegt werden müßte, um die Stromversorgung zu ermöglichen.

    RA Carsten R. Hoenig am 30. März 2008 um 18:29
    Zum Seitenbeginn springen

Kommentar schreiben

  •  
  •  
  •  

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile