Lehrer in den Sommerferien

17. Juli 2006

Gegen 10:20 Uhr bin ich – schwitzend am Schreibtisch um meine Verbrecher mich kümmernd – durch einen Anruf von der Arbeit abgehalten worden. Eine fröhliche Lehrerin rief an und freute sich, mir mitzuteilen, daß sie draußen in der Sonne sitzend ihre Sommerferien genießen kann.

Nicht, daß es damit getan wäre: Nein. Sie forderte mich auch noch auf, einmal aus dem Fenster zu schauen. Da sah ich die Sommerfrischlerin winkend vom Ausflugsdampfer über den Landwehrkanal an meinem Arbeitsplatz vorbei schippern.

Jetzt sitze ich immer noch hier und freue mich auf den Feierabend … gegen 21 Uhr. Es beschleicht mich der Verdacht: Habe ich bei meiner Berufswahl irgendwas falsch gemacht?

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7 Kommentare zu “Lehrer in den Sommerferien”

  1. 01

    Ich kann bei Bedarf gerne einige Probestunden in norddeutschen Haupt- und Realschulen vermitteln. Sozusagend als umgekehrte Motivationshilfe.

    Malte Diedrich am 17. Juli 2006 um 22:08
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  2. 02

    Lehrer haben vormittags recht und nachmittags frei.

    Rotkäppchen am 18. Juli 2006 um 09:55
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  3. 03

    Anwalt auch in den Sommerferien – oder nur Blogpause?

    RA J. Melchior am 20. Juli 2006 um 13:09
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  4. 04

    Nö, einfach nur hinweggeschmolzen … bei 34,9 Grad am Schreibtisch.

    RA Carsten R. Hoenig am 20. Juli 2006 um 15:53
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  5. 05

    was macht 1&1 ?

    m am 20. Juli 2006 um 16:29
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  6. 06

    “Eine fröhliche Lehrerin rief an und freute sich, mir mitzuteilen, daß sie draußen in der Sonne sitzend ihre Sommerferien genießen kann” => muss ich meiner Frau mal sagen, dass die die flaschen Fächer unterrichtet. Samstag war sie in der Hitze 4 Stunden an Korrekturen, Sonntag war sie in der Hitze an Korrekturen. Wer so pauschal urteilt handelt grob fahrlässig. Ein ergänzendes Thema zur Schulpraxis findet sich hier: http://www.deutschland-debatte.de/2007/06/11/lehrerarbeitszeit/

    Bernd am 11. Juni 2007 um 22:28
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  7. 07

    Och Berndchen, das war nicht grob fahrlässig, das war Vorsatz. Und: Ich darf sowas sagen. Aber ich sage hier nicht, warum. ;-)

    RA Carsten R. Hoenig am 12. Juni 2007 um 07:48
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