LG Berlin erläßt Einstweilige Verfügung gegen Spammer

10. April 2006

Nachdem Herr Rechtsanwalt Stoffels aus Paderborn weder auf meine eher formlosen Bitten, noch auf meine Abmahnung adäquat und zuletzt vor allem nicht fristgemäß reagiert hat, habe ich die Hilfe des Landgericht Berlins in Anspruch genommen, um sicher sein zu können, nicht noch einmal von einer Mail-Bombe aus Paderborn erwischt zu werden. Mein Antrag an das Gericht ging glatt durch.

Hier ist die Einstweilige Verfügung des LG Berlin, 15 O 236/06.

Ich denke mal, daß sich die Geschichte auswachsen wird …

Nur nebenbei:
Den Gegenstandswert in dem Eilverfahren hat das Landgericht mit 5.000,00 EUR festgesetzt, in der Hauptsache sind das nach der Rechtsprechung dieses Gerichts 7.500,00 EUR.

Update am 23.10.06: Wir haben uns geeinigt und wieder vertragen. :-)

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4 Kommentare zu “LG Berlin erläßt Einstweilige Verfügung gegen Spammer”

  1. 01

    tja schade, daß dem gewöhnlichen bespammten Jurastudenten die Gelder fehlen, um solche EVs zu beantragen

    Rotkäppchen am 10. April 2006 um 12:33
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  2. 02

    Und da heißt’s immer “Felix Austria” …:

    http://www.deranwalt.at/show.asp?id=531&kapitel=Zerronnenes

    deranwalt.at am 10. April 2006 um 14:42
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  3. 03

    Wenn ich die Verfügung richtig lese und deute, darf er aber weiterspammen, wenn er einen anderen Absender benutzt?

    Markus am 2. Mai 2006 um 21:46
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  4. 04

    @1: Das EV-Verfahren ist für den Antragsteller kostenfrei, wenn die EV antragsgemäß und ohne mündliche Verhandlung ergeht und sie dann zugestellt wird. Dann ergeht der Kostenbescheid an die Gegenseite. Wenn die allerdings Widerspruch erhebt oder es sonst zu Weiterungen kommt, kann es teuer werden - für den stud.iur. genauso wie für den advocatus.

    @3: Ja, aber gern doch. Ich darf dann auch auch wieder einen neuen Antrag auf Erlaß einer weiteren EV stellen. (Das LG Berlin will die Anträge aber genau so haben bzw. tenoriert ständig in dieser Weise).

    RA Carsten R. Hoenig am 2. Mai 2006 um 22:07
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