Lieblingsmandanten

29. November 2008

Manche Mandanten machen einem Strafverteidiger besondere Freude. Einer von dieser Sorte wurde erwischt, weil er einem anderen eine mit der flachen Hand gesemmelt hat. Beide sind dann umgefallen. Das lag mehr an dem zuvor genossenen Alkohol als an dem Schlag. Sonst war eigentlich nicht viel mehr passiert.

Außer daß er sich gegen die Festnahme durch die Polizei gewehrt hat. Mit Herumgezappel und begleitenden Worten. Der Vorwurf ist der klassische Dreisprung: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung.

Das alles streitet der Mandant auch nicht ab.

Ich habe Akteneinsicht von der Staatsanwaltschaft bekommen. Den Kopiesatz habe ich dem Mandanten zugeschickt, damit er mir dazu seine Stellungnahme aufschreiben kann.

Die Stellungnahme trifft dann auch hier ein. Überschrieben mit “Strafanzeige”. Der Mandant verlangt von mir, Strafanzeige gegen den Polizeibeamten zu erheben, der das Vorgangsdeckblatt geschrieben hat. Wegen Verleumdung. Denn der Polizeibeamte habe ihn in diesem Formular bezichtigt, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Und das stimme ja ganz offensichtlich nicht!

Der Mandant ist Angehöriger eines bei Rechtsanwälten besonders beliebten Berufe.

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28 Kommentare zu “Lieblingsmandanten”

  1. 01

    Rechtsanwalt?

    MaxR am 29. November 2008 um 09:12
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  2. 02

    Türsteher?
    Und er hatte eine Nagelfeile bei sich?

    MaxR am 29. November 2008 um 09:16
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  3. 03

    Lehrer?

    Flo am 29. November 2008 um 09:25
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  4. 04

    Arzt. Die wissen schließlich, wann es eine “gefährliche” KV ist :)

    Nitpicker am 29. November 2008 um 09:42
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  5. 05

    Lehrer!

    ben am 29. November 2008 um 09:43
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  6. 06

    “Lehrer”

    hätt ich auch gesagt

    AlterEgo am 29. November 2008 um 09:50
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  7. 07

    @MaxR: Natürlich kein RA. So realitätsfremd sind die nicht.

    Grundsätzlich tippe ich auch auf den Lehrer. Stutzig macht mich hier nur der hohe Alkoholkonsum in Verbindung mit einer Handgreiflichkeit. Spricht ja eher für einen Obdachlosen, der es aber auch nicht sein kann, da hier von einem Beruf gesprochen wird.

    Auflösung erbeten, Herr Hoenig!

    Römer am 29. November 2008 um 10:16
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  8. 08

    Egal was er ist – für jeden, der die Akte kennt, ist er hier identifizierbar beschrieben.

    Der Mandant wird sich deshalb sicher freuen, dass seine einstweilen interne Korrespondenz mit seinem Verteidiger hier ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben wird. (Sie sind doch immer so stolz, dass die “andere Seite” hier zueilen mitliest!)

    Carlo am 29. November 2008 um 10:59
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  9. 09

    Ich tippe auf “Sachbarbeiter” bei einer RSV

    Advokat am 29. November 2008 um 11:00
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  10. 10

    Lehrer wäre mein Tip. Mit Bitte um Auflösung ;)

    studiosus juris am 29. November 2008 um 11:29
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  11. 11

    Ein Ingenieur wird’s nicht gewesen sein. Der hätte richtig getroffen :D

    doppelfish am 29. November 2008 um 16:21
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  12. 12

    ist ne normale Ohrfeige nicht sogar nur ne Beleidigung und keine KV?

    bezügl. Beruf: bestimmt n Kommunalpolitiker, einer vom Finanzamt oder der GEZ, die mag doch allgemein niemand ;)

    mausi am 30. November 2008 um 08:37
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  13. 13

    @Römer
    Alles schon erlebt ;) .
    Ich tippe auch auf Rechtsanwalt.

    Gibts eigentlich was zu gewinnen?

    sso am 30. November 2008 um 09:54
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  14. 14

    Lösungshinweise:

    1. Bisher war keine Antwort richtig.
    2. Der Mandant ist Akademiker.
    3. Carlo scheint ein Dumm-Schwätzer zu sein.

    RA Carsten R. Hoenig am 30. November 2008 um 10:06
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  15. 15

    Ich tippe auf Betriebswirt ;)

    Turbo am 30. November 2008 um 12:30
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  16. 16

    Sozialpädagoge?

    Polizist?

    Malte S. am 30. November 2008 um 13:14
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  17. 17

    Ja wie?! Kein Lehrer (ich schließe Sozialpädagogen da einfach mal mit ein) und kein Arzt? Haben Rechtsanwälte denn sonst noch Feindbilder? Dann irgendeiner Beamter, im Idealfall von einer Bußgeldstelle ;-)

    BV am 30. November 2008 um 13:48
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  18. 18

    jurastudent wäre mein nächster tipp.

    ich könnte mir vorstellen, dass anwälte, die angehende juristen vertreten, das gefühl haben, unter genauer “beobachtung” ihres mandanten zu stehen.

    studiosus juris am 30. November 2008 um 15:25
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  19. 19

    Staatsanwalt

    gb am 30. November 2008 um 21:15
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  20. 20

    @ gb:

    Ganz warm.

    RA Carsten R. Hoenig am 30. November 2008 um 22:16
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  21. 21

    amtsanwalt?
    rechtspfleger?
    dipl. iur.?
    ref. iur.?
    bachelor of laws?
    richter?

    (zählen die ersten beiden auch als akademiker?)

    nachdem es stud. iur. nicht war, fällt cand. iur. wohl auch flach…

    sonst fiele mir noch journalist (gerichtsreporter) ein. oder sachverständiger, z.b. ein psychologe. wobei es dann nicht mehr so nah beim StA wäre….

    studiosus juris am 30. November 2008 um 22:55
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  22. 22

    Vielleicht einfach nur ein Beamter? Ab dem gehobenen Dienst auch alles auf die eine oder andere Weise ;-) Akademiker

    VolkerK am 1. Dezember 2008 um 07:47
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  23. 23

    Doch nicht etwa ein Richter (mit der ZPO unterm Arm)?

    doppelfish am 1. Dezember 2008 um 11:24
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  24. 24

    @ studiosus juris

    Ob Amtsanwälte oder Rechtspfleger Akademiker sind, hängt mit der jeweils genossenen und abgeschlossenen Ausbildung (Hochschule?) zusammen (es gibt übrigens auch weibliche AA bzw. RPlf., zumindest hier im Norden). Ab wann die Bezeichnung “cand. iur.” geführt werden darf ist hingegen streitig und diese Frage (nebst Meinungen) ist viel lustiger. Also, viel Spass beim Studium und beim weiteren Differenzieren.

    BTW mein Tip: Richter am Verwaltungsgericht

    Gastspieler am 1. Dezember 2008 um 23:51
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  25. 25

    Ein sich auf BORA berufender Callboy..? ;-)

    Okay, okay, Amtsrichter.

    #k.

    Kand.in.Sky am 2. Dezember 2008 um 13:43
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  26. 26

    @Gastspieler:

    da ich überzeugter verfechter des generischen maskuliniums bin, habe ich bei nennung der amtsanwälte/rechtspfleger eben das -innen unterschlagen ;)

    studiosus juris am 2. Dezember 2008 um 16:34
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  27. 27

    Amtsanwälte sind doch erfahrene und zusatzausgebildete Rechtspfleger, oder? Diese gehen ja auch auf Fachhochschulen. Inwieweit das unter “Akademiker” fällt, will ich nicht beurteilen.

    Ich glaube aber kaum, dass Rechtspfleger so frech sind wie es im Artikel sich anhörte (“Wie? Ich? Gefährliche KV? Eine Frechheit!”). Das muss offenbar von einer Person kommen, die sich kraft Amtes gottgleich hält. Das trifft man häufig bei Richtern. Der Kommentar “ganz warm” deutet wohl in diese Richtung.

    Strafrichter wirds wohl nicht sein, das wäre dann zu krass. Verwaltungs- oder Registerrichter wäre interessant, Zivilrichter ebenso.

    Mal schauen, wann die Auflösung kommt (Nikolaustag? *g*)

    AlterEgo am 3. Dezember 2008 um 10:30
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  28. 28

    Ich bin neugierig!

    Wenn der Richter warm ist ( hmmm ), wars dann etwa ein Mediator, der die handgreifliche Form der Mediation demonstrierte?

    MaxR am 3. Dezember 2008 um 14:08
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