Mein Name ist Hase

13. März 2010

Vatikansprecher Padre Federico Lombardi versicherte am Freitagabend, dass der Papst “mit der Sache nichts zu tun habe”.

Quelle: BR-online

Genau diese Formulierung habe ich vergangene Woche schon einmal gehört. In der Verhandlung vor der Verkündung eines Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter.

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Strafrecht, Verteidigung | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

10 Kommentare zu “Mein Name ist Hase”

  1. 01

    Wollen Sie damit sagen, der Papst habe kleine Kinder mißbraucht?

    RALupo am 13. März 2010 um 10:33
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  2. 02

    Sollte sich das Zitat auf den Mißbrauchsfall im Erzbistum München-Freising beziehen, so klingt das in der Süddeutschen wesentlich vorsichtiger:

    Hat der heutige Papst damals einen folgenschweren Fehler gemacht? Das ist noch völlig unklar. Joseph Ratzinger hat nach jetziger Erkenntnis gewusst, warum der Priester von Essen nach München versetzt wurde. Die Entscheidung, den Mann parallel in der Seelsorge einzusetzen, hat er nicht getroffen. Dem damaligen Generalvikar Gerhard Gruber kann man zugute halten, dass er der Therapiegläubigkeit der 80er Jahre erlag und den Pfarrer für in der Seelsorge einsetzbar hielt.

    In der Gemengenlage schlimmer Verbrechen, Spekulationen und aufgescheuchter öffentlicher Empörung sollte man doch als Strafrechtler mehr Zurückhaltung üben. Das fordern Sie doch sonst hier auch ein.

    RALupo am 13. März 2010 um 10:42
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  3. 03

    Für den Kirchenaustritt werden in einigen Bundesländern Verwaltungsgebühren erhoben (bis zu 50 EUR).

    Kann man diese Kosten anschließend als Schadensersatz bei der Religionsgemeinschaft geltend machen und ggf. erfolgreich einklagen?

    Don am 13. März 2010 um 10:44
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  4. 04

    Nur beim eigenen Mandanten gilt die Unschuldsvermutung ;)

    egal am 13. März 2010 um 11:32
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  5. 05

    Kann man diese Kosten anschließend als Schadensersatz bei der Religionsgemeinschaft geltend machen

    Durch welche unerlaubte Handlung zu Ihrem Nachteil ist Ihnen denn durch Ihre Religionsgemeinschaft ein kausaler Schaden entstanden?

    Einfach mal nachdenken, das schadet nicht.

    RALupo am 13. März 2010 um 13:37
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  6. 06

    @RALupo:

    Bei vielen Betroffenen fand der Eintritt als Minderjähriger ohne eigene Zustimmung statt. Also sollten die Betreiber der “Abofalle” doch für die Kosten des rechtswirksamen Austritts aufkommen müssen.

    Don am 13. März 2010 um 15:35
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  7. 07

    Völlig richtig – hier hätte Ratzinger eindeutig frühzeitig zu generalpräventiv wirkenden Maßnahmen greifen müssen. Opferschutz geht vor Täterrecht!

    Till am 13. März 2010 um 15:44
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  8. 08

    @Don:

    Ymmd! Und ich darf noch nicht ‘mal sagen, warum. :-)

    RA Carsten R. Hoenig am 13. März 2010 um 15:44
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  9. 09

    Bei vielen Betroffenen fand der Eintritt als Minderjähriger ohne eigene Zustimmung statt.

    Die brauchts auch nicht. §§ 1629 BGB, schon mal gehört?

    RALupo am 14. März 2010 um 10:51
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  10. 10

    Der Papst hat natürlich eine Menge damit zu tun. Denn er ist das Oberhaupt eines Ladens, dass sich aufgrund Massenmissbrauchs und -vergewaltigung von unschuldigen und hilfslosen Kindern nicht nur in einem Land verantworten muss. Da reicht es nicht, sich ins stille Kämmerlein zu verkriechen und einen Rosenkranz an den anderen zu reihen.

    fragmentjunkie am 20. März 2010 um 20:15
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