Organisierter Kampf gegen die GEZ-Abzocke

28. Juli 2006

Der Widerstand gegen die Zwangsabgaben für Computer formiert sich; es werden Unterschriften im weltweitern Netz gesammelt. Auf der Website der Widerständler unter www.pc-protest.de heißt es:

Die für kommendes Jahr geplanten Änderungen in der Gebührenordnung für Rundfunkempfänger werden für viele teuer: Freiberufler und Unternehmen sollen für den internetfähigen PC zahlen, fernsehfreie Haushalte womöglich fürs Handy. Der GEZ bringt dieses Vorhaben Abermillionen Euro ein.

Unser Ziel ist, KEINE Gebühren zahlen zu müssen, wenn PC’s NICHT für Radio oder Fernsehen genutzt werden.

Wir sind ein kleines Netzwerk aus Rechtsanwälten, empörten Nutzern, kreativen Köpfen, PR-Agenturen und vielen mehr. Wir suchen nach einer Lösung und sind uns sicher, dass wir die auch finden. Wir setzen uns für eine Aussetzung der oben genannten Regelung bis auf weiteres und für eine gerechte Erhebung der Rundfunkgebühren ein!

Mit dieser Website möchten wir zeigen, dass wir uns mit den Plänen der GEZ nicht stillschweigend abfinden werden. Aus diesem Grund sammeln wir Unterschriften und leiten diese an die entsprechend verantwortlichen Stellen und Behörden weiter.

Gib uns Deine Stimme oder setze einen Protest-Banner auf Deine Website!

Meine Stimme hat das kleine Netzwerk. Denn:


GEZ | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

9 Kommentare zu “Organisierter Kampf gegen die GEZ-Abzocke”

  1. 01

    Auf dem Banner steht “[...]für beruflich genutzte[...]”

    Auf der Website wird das Kriterium “beruflich” allerdings weggelassen. - Was genau wird denn nun gefordert ?

    MfG
    Hr. Lich

    Herr Lich am 28. Juli 2006 um 08:40
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  2. 02

    Es wäre äußerst wünschenswert, wenn sich viele Kollegen und auch andere PC-Nutzer an der Unterschriftenaktion beteiligen und auch auf ihrer HP einen Link setzen würden, auf dass wir nicht abGEZockt werden.

    RA J. Melchior am 28. Juli 2006 um 11:26
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  3. 03

    Aber mal im Ernst: Entspreche es unserem Selbstverständnis als Rechtsanwälte nicht eher, anstatt nur Banner zu setzen, zu prüfen, ob das vielleicht mit Art 12 GG unvereinbar sein könnte? Oder gibt es eine derartige Initiative schon?

    RA G. Jäger am 28. Juli 2006 um 12:14
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  4. 04

    @ RA Jäger: Dann bitte aber auch ein Guatchten, ob nicht nur Artikel 12 GG verletzt sein könnte, sondern auch, ob die öffentlich-rechtlichen nicht bereits zuviel Gebühren kassieren. Der Auftrag der ÖR ist es die Meinungsvielfalt zu sichern. Warum werden hier aber in jedem Bundesland 5 bis 6 Radioprogramme und arte, 3sat, kika etc benötigt ? Gehört das wirklich alles zur “notwednigen Grundversorgung” ?

    RA Lars Kasulke am 28. Juli 2006 um 12:43
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  5. 05

    @ Verfasungsbeschwerde läuft bereits, s.

    http://www.vrgz.org/

    RA J. Melchior am 28. Juli 2006 um 13:38
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  6. 06

    ups, sollte natürlich Verfassungsbeschwerde heißen, sorry.

    RA J. Melchior am 28. Juli 2006 um 13:39
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  7. 07

    Stop dem AbGEZocke!

    RA Markus Matzkeit am 28. Juli 2006 um 17:32
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  8. 08

    Es ist zwar gut, dass sich Menschen jetzt darüber aufregen wenn auch noch PCs dazukommen.
    Ich find es aber schade, dass man nichts davon hört, dass sich RAs gegen soziale Ungerechtigkeiten und Geldverschwendung einsetzen.
    Denn wie kann man es zum Beispiel begründen, dass Studenten die kein Bafög bekommen und weniger Geld haben als ein Student der Bafög bekommt GEZ zahlen müssen?
    Und mal ehrlich, wozu brauchen die ÖRs denn überhaupt das ganze Geld? Das meiste schluckt ja eh die ARD, aber was machen die damit? Es sollte generell diese Selbstbedienungsmentalität in diesem Land abgeschafft werden als immer neue Ideen wie man den Menschen noch Geld aus der Tasche ziehen kann. Das ist doch albern, in der Politik wirds aber vorgelebt…alle stecken sich die Taschen voll, freuen sich das sie alle toll sind und machen irgendeinen Quatsch, siehe Rechtschreib- und Gesundheitsreform u.ä.

    Atlan am 11. August 2006 um 09:12
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  9. 09

    Die meisten Menschen denken, die Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender würde Berichterstattung vor staatlicher Manipulation wahren. Ganz gegenteilig argumentiert das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994, wonach staatliche Sender explizit zu pol. Einflussnahme durch den Staat aufrecht erhalten werden sollen: “die Programmautonomie auch im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahmen des Staates zu wahren (vgl. BVerfGE, 1961, 2 BVG 1/60, BVerfGE 12, 205, 263)” (aus dem Urteil (BVerfGE 90, 60, 101 ff -”Rundfunkgebührenurteil”).
    Dadrin wird auch hoheitliches Handeln genannt: Hoheitliches Handeln bedeutet ganz einfach, dass Handlungen nicht auf allgemein anerkannten Grundsätzen Gerechtigkeit, Freiheit usw. folgen muss und dass staatliche Interessen höher zu werten sind als die der Bevölkerung.
    Dieses erbärmliche Urteil hier auseinander zu nehmen würde mich freuen, ist aber nicht der richtige Raum dafür da. Achtung: Auch die Bundesverfassungsrichter sind nicht die wahrer unserer Gerechtigkeit!!!

    A. Lodwich am 11. September 2006 um 18:06
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