Staatsbürgerliche Pflichten

16. Februar 2010

Ich hatte in einem Beweisantrag die Ladung und Vernehmung eines Zeugen erwünscht. Dem Antrag hat das Gericht auch stattgegeben und den Zeugen geladen. Es stellte sich allerdings heraus, daß der Zeuge – für die Post unbekannt – verzogen war. Die Richterin hatte daher verfügt, beim zuständigen Meldeamt nachzufragen, wohin der Zeuge sich denn umgemeldet hat. Und ist dann erst einmal in den Urlaub gefahren.

Die Urlaubsvertretung der Richterin bekam die Antwort des Meldeamtes auf den Tisch und hat dann kurzer Hand den Zeugen für den nächsten Termin geladen.

Zu diesem Termin – morgens früh um 9 Uhr – im schönen Lande Brandenburg war der Zeuge dann auch angereist. Aus dem noch schöneren Lande Hessen; Südhessen, um genauer zu sein. Am Vortag, um in einem noch viel schöneren Hotel der brandenburgischen Kleinstadt zu übernachten, damit er auch pünktlich ist. Bei diesem Winterwetter weiß man es ja nie …

Allerdings hatte die urlaubende Richterin mit dem Staatsanwalt und mir vereinbart, daß an diesem Termin keine Zeugen vernommen werden sollten. Weder der Ermittler noch ich waren daher auf die Vernehmung des Zeugen vorbereitet. Im übrigen war für diesen Tag eine Verhandlung von 30 Minuten geplant, was für das umfangreiche Beweisthema, zu dem der Zeuge gehört werden sollte, nun überhaupt nicht ausreichte; für den Zeugen brauche ich allein schon fast einen ganzen Verhandlungstag.

Der Zeuge wurde also pünktlich um 9 Uhr in den Saal gebeten, damit die Richterin ihm mitteilen konnte, daß er sofort wieder ins schöne Hessen zurück fahren dürfe. Er wurde dann aber zum nächsten Termin in drei Wochen (wieder um 9 Uhr) mündlich geladen. Aber nicht, ohne ihn auf die ganz häßlichen Folgen hinzuweisen, die ihn treffen werden, wenn er nicht erscheint.

Ich bin mir ganz sicher, daß der Zeuge richtig gut gelaunt wieder nach Hause gefahren ist. Und mit noch besserer Laune in drei Wochen wieder durch die Republik reisen wird. Zumal er meinen Mandanten auch ohne diesen Ladungs-Blödsinn nicht mehr so richtig lieb hat.

So sind sie eben, die Pflichten eines Zeugen. Gnadenlos.

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12 Kommentare zu “Staatsbürgerliche Pflichten”

  1. 01

    Vielleicht reist der Zeuge ja gerne. Kost ja nix ;-)

    BV am 16. Februar 2010 um 08:25
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  2. 02

    Das sind so die Momente, in denen ich mich frage, wozu vor fast 130 Jahren das Telefon erfunden wurde. Wozu vor fast 40 Jahren mit ARPAnet “das Internet” entwickelt wurde.
    Wozu Mitte der Neunziger bereits ICQ Internettelefonie beherrschte.
    Wozu es mehr als einen Videotelefonieanbieter gibt.
    Und wozu man dann heutzutage immer noch persoenlich $JOTTWEHDEH erscheinen muss, wenn es zur Persoenlichkeitsfeststellung auch die naechste Polizeidienststelle taete, man von dort dann per Skype oder wasauchimmer zugeschaltet wird und die ganze Sache statt in 3 Tagen in etwa 3 Stunden erledigt waere.

    blindcoder am 16. Februar 2010 um 08:25
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  3. 03

    @ blindcoder
    Ihnen ist der qualtitative Unterschied zwischen einer persönlichen Vernehmung und einer Videokonferenz nicht klar?
    Sie haben mein Mitgefühl.

    AnotherOne am 16. Februar 2010 um 08:52
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  4. 04

    @AnotherOne:
    Ihr Mitgefuehl in Ehren, und als Nicht-Jurist und bislang gluecklicherweise auch Noch-Nie-Vor-Gericht-Erscheinen-Muessender ist mir der Unterschied in der Tat nicht gelaeufig.
    Vielleicht koennen Sie mich ja aufklaeren, damit ich nicht dumm sterben muss.

    Mir ist allerdings in meinem Berufszweig der Unterschied im zu betreibenden Aufwand bekannt, der sich aus einer Reise von Berlin nach Bonn fuer eine 30 minuetige Arbeit und einem 1 stuendigen Telefonat fuers selbe Ergebnis ergibt.

    blindcoder am 16. Februar 2010 um 09:11
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  5. 05

    Nichts geht über das Gefühl, vor dem Gericht selbst zu stehen. Alle Augen auf sich zu sammeln; von 3 Seiten, manchmal auch von 4 Seiten beobachtet zu werden. Die einschüchternden Fragen von der Fensterbank, die genauen Fragestellungen von vorne und dann die komplizierten und hinterlistigen Ausführungen von der Verteidigerbank mitzubekommen. Und man kann nicht weg; man ist gebunden an diesen Ort für diese Zeit; erst wartet man lange in Unkenntnis dessen, was nun passieren mag, und dann steht man vorm Tribunal…

    Ja, die körperliche Anwesenheit hat schon Vorteile. Es geht schließlich nicht nur um die Informationsmitteilung; die Information ist dem Gericht gelegentlich ja auch schon bekannt; es geht auch um die Bewertung, wie authentisch dieses Zeugnis ist.

    egal am 16. Februar 2010 um 10:37
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  6. 06

    >>So sind sie eben, die Pflichten eines Zeugen. Gnadenlos.

    Im deutschen Straf-/Owi-Verfahren hatte ich schon manche Rolle: Staatsanwalt, Verteidiger, Richter, Betrofner, Zeuge. Letztere ist mit Abstand die unangenehmste.

    VRiLG am 16. Februar 2010 um 10:48
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  7. 07

    …und aus diesem Grunde wird der Zeuge vielleicht ein wenig angpisst sein und sich bei der Aussage zu Ungunsten Ihres Mandaten vertun.
    Lachen Sie nie über Leute die weglaufen, es könnte sein das sie nur Anlauf nehmen!

    Weitere Möglichkeiten sind Krankheit 1. Kranheit 2. Kurzzeitiger Krankenhausaufenthalt am Abend vorher mit Ärztlichem Reiseverbot etc. … Herr Hoenig nicht nur Sie haben eine Trickkiste. …ach ja, und dann kann man sich nicht mehr erinnern weil es schon so lange her ist. usw. usw.

    Aber unter anderem schaue ich mitlerweile auch gerne mal weg…weil ich kein Zeuge sein will. Ich hatte das Drama schonmal…und was soll ich sagen? Ich hab den Kollegen mal so richtig reingeritten…weil sein Anwalt mich genervt hat. Eben mit einer Ladung aus Köln nach Berlin. Er bestand drauf.
    Sie kennen doch sicher den Spruch: “Einfach mal die Fresse halten” (nur im übertragenen Sinne;-) Net bös gemeint. Kann halt auch nach Hinten los gehen.

    Was hat man davon wenn man Leute abschreckt Zeuge zu sein? Richterliche Vernehmung vor Ort geht doch auch.
    Geht es um die Bewertung wie der Zeuge auftritt? Ist hier wer Psychologe? Wenn sie nicht gerade einen “Richterin Barbera Salsch RTL 16Uhr Zeugen” haben, erzählt er ihnen doch was und wie er will.

    Liege ich das sehr falsch?

    Das Ich am 16. Februar 2010 um 13:01
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  8. 08

    Also wenn ich die Fahrt, das Hotel und den Verdienstausfall erstattet bekomme, dann fahre ich auch gern noch ein paarmal da hin. Könnte teuer werden…

    Argh am 16. Februar 2010 um 14:18
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  9. 09

    @argh: leider werden ihre Auslagen gedeckelt, für nen Ticket 2. Klasse mit der Bahn reicht es; mehr Komfort ist aus eigeneer Tasche zu zahlen. Übernachtungskosten? Tja Pech. Und weisen Sie mal als Selbständiger ihren Verlust nach. Falls Sie angestellt sind wird Ihr Chef sicher glücklich sein, weitere Arbeitstage auf Sie zu verzichten.
    Und selbst Polizeibeamte erscheinen öfters nicht, in seltenen Fällen bekommen sie ein Ordungsgeld.

    Lord am 16. Februar 2010 um 20:45
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  10. 10

    @Lord: soweit ich informiert bin, sind lediglich Stundensatz und -zahl gedeckelt, notwendige Auslagen werden ersetzt.

    Und ich glaube nicht, dass es eine Bahnverbindung gibt, mit der man frueh um 1/2 9 in Bbg. ist ohne auf i-einem (Provinz-)Bahnhof zwangszuuebernachten…

    Werden solche Termine nicht etwas spaeter gelegt, um Uebernachtung(skost)en zu vermeiden?

    Und Bahn 2. Klasse – darf ich auch fliegen, wenn das annaehernd preisgleich ist, aber 5h spart?

    gb am 17. Februar 2010 um 02:25
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  11. 11

    @gb:
    Grundsätzlich sollte Rücksicht auf Belange des Zeugen genommen werden. Manche Gericht halten sich an diesen Grundsatz, andere eben nicht.

    Wenn der Flieger wirtschaftlicher ist, werden die Kosten auch dafür übernommen.

    Übrigens: Hier gibt es hinsichtlich der Kosten weitere Informationen.

    RA Carsten R. Hoenig am 17. Februar 2010 um 07:53
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  12. 12

    @VRiLG:

    Nur Betroffener? Noch nie Angeklagter? ;-)
    Da fehlt Ihnen aber die unangenehmste Rolle…

    Max am 17. Februar 2010 um 09:41
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