Steuern sparen in Verrichtungsboxen
20. Juli 2007
Aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln:
Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals “die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs” und “das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen” der Vergnügungssteuer unterworfen.
Steuersparmodell für alle Kölner: Straßenprostitution in Verrichtungsboxen. Die armen Kölner.
Zitat gefunden im Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr



Ein Kommentar zu “Steuern sparen in Verrichtungsboxen”
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Ach ja, die Verrichtungsboxen. Daher die Redensart, “mit jmd. in die Kiste springen”.
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