Urteilsabschrift aus Sachsen

28. Dezember 2009

Am Samstagabend habe ich über die Website des Landgerichts Leipzig

um Zusendung einer anonymisierten Abschrift des Urteils vom [...], gern als Datei per eMail an hoenig@kanzlei-hoenig.de oder per Fax an 030-31014651 oder per Post

gebeten.

Heute Morgen um 9:22 Uhr hatte ich

die angeforderte rechtskräftige und anonymisierte Entscheidung des Landgerichts Leipzig

als PDF in meinem eMail-Postkasten; es fehlte nicht eine formvollendete Kostenrechnung über 2,50 Euro, die ich sehr gern überwiesen habe.

Besten Dank nach Sachsen für diese vorbildliche Dienst-Leistung. Davon ist das Kriminalgericht in Moabit noch meilenweit entfernt.

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7 Kommentare zu “Urteilsabschrift aus Sachsen”

  1. 01

    Bezog sich die Anfrage zufällig auf die Pressemitteilung Nr. 262/09 des BGH? Gut möglich, dass schon alles vorbereitet war.

    Auch ansonsten sind die sächsischen Geschäftsstellen in aller Regel kooperativ. Die Bearbeitungszeit klingt aber schon rekordverdächtig.

    RA Neldner am 28. Dezember 2009 um 10:51
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  2. 02

    Nein, es war ein Urteil des LG vom 2.10.09.

    RA Carsten R. Hoenig am 28. Dezember 2009 um 12:12
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  3. 03

    ohne kluigscheissen zu wollen – die Rechnung waere aber nicht umsatzsteuerlich absetzbar, wenn die auch nur per eMail kommt – oder schicken die das alles nochmal per Post hinterher?

    Aber klasse schnell, und zweifuffzich sind echt guenstig, denn das anonymisieren dauert ja auch, oder haben die das sowieso schon anonymisiert vorliegen?

    g.

    gb am 28. Dezember 2009 um 19:14
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  4. 04

    Gerichte erheben i.A. keine Umsatzsteuer. Die Rechnung per E-Mail ist daher problemlos.

    Marcus am 28. Dezember 2009 um 21:25
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  5. 05

    deswegen schrieb ich auch ‘waere’, war mir da nicht ganz so sicher… ja, steuerfreie Rechnungen werden komischerweise akzeptiert (aber die Logik ist sowieso – lassenwirdas ;)

    gb am 29. Dezember 2009 um 00:04
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  6. 06

    Da haben Sie es aber gut erwischt. Es geht nämlich auch anders:
    Fax an das AG Gütersloh mit der Bitte um Übersendung einer Urteilsabschrift in einer Zivilsache. Verbunden mit dem Hinweis, dass die Entscheidung für eine Berufungsbegründung benötigt wird und unter Hinwies auf den Fristablauf in 2 Wochen, verbunden mit der Bitte um schnellstmögliche Übersendung und Versicherung der Kostenübernahme. 5 Tage nach Fristablauf kommt ein Brief vom AG Gütersloh mit normaler Post und der Aufforderung, einen Kostenvorschuss in Höhe von 2,50 € einzuzahlen.

    ben am 29. Dezember 2009 um 09:52
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  7. 07

    @ben:
    So ähnlich kenne ich das aus Berlin. Aber im neuen Jahr wird alles besser. Sagt man …

    RA Carsten R. Hoenig am 29. Dezember 2009 um 09:54
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