Vermögen des Vaters
29. August 2008
Es geht um Bargeld, Reiseschecks sowie Schmuck und Uhren im Gesamtwert von 150.000 Euro, das aus mit einem Safe verschwunden ist.
Aus der Anklageschrift:
Der Angeschuldigte bestreitet die Tat und erklärt, er habe es nicht nötig in dieser Weise kriminell zu werden, da er ein gutes Vermögen seines Vaters erben werde.
Der Rest der Anklageschrift ist von ähnlicher Qualität.


4 Kommentare zu “Vermögen des Vaters”
01
Auch Referendare müssen mal üben
02
Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, daß das kein Referendar war.
Und überhaupt: Sowas können Referendare besser - die sind noch nicht blind und haben auch keinen Schaum vorm Mund.
03
Als Nicht-Jurist verstehe ich das nicht. Da ist eine schlechte Aussage des Angeklagten in der Akte. Gut. Was hat das die schlechte Aussage mit der Qualifizierung des Wiedergebenden zu tun ?
04
@ Stefan:
An die Anklageschrift stellt das Gesetz hohe formelle Ansprüche. Belletristik und Stimmungsmache haben dort nichts zu suchen.
Vergleichen Sie den Fall mit einem ärztlichen Rezept für Antidepressiva, auf den Beileidsbekundungen des Arztes an den Patienten stehen.
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