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	<title>Kommentare zu: Vertraulich</title>
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	<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 15:49:05 +0000</pubDate>
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		<title>Von: RA Carsten R. Hoenig</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/vertraulich#comment-27037</link>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 May 2008 18:49:48 +0000</pubDate>
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		<description>Fußakten haben nur Staatsanwälte mit abben Armen. 

Ansonsten sind Handakten die Akten, die Interna der StA enthalten und die nicht Bestandteil der Verfahrensakten (das ist der korrekte gegensätzliche Begriff) sind. Sie unterliegen grundsätzlich nicht dem Akteneinsichtsrecht der Verteidigung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Fußakten haben nur Staatsanwälte mit abben Armen. </p>
<p>Ansonsten sind Handakten die Akten, die Interna der StA enthalten und die nicht Bestandteil der Verfahrensakten (das ist der korrekte gegensätzliche Begriff) sind. Sie unterliegen grundsätzlich nicht dem Akteneinsichtsrecht der Verteidigung.</p>
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		<title>Von: Der Gerd</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/vertraulich#comment-27036</link>
		<dc:creator>Der Gerd</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 May 2008 17:11:49 +0000</pubDate>
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		<description>Was ist eigentlich eine Handakte? Gibt es auch Fussakten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was ist eigentlich eine Handakte? Gibt es auch Fussakten?</p>
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		<title>Von: BV</title>
		<link>http://www.kanzlei-hoenig.info/vertraulich#comment-27029</link>
		<dc:creator>BV</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 May 2008 06:53:14 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn der Sachverhalt eine Bedrohungslage möglich erscheinen lässt und es für das Verfahren selbst auf die Daten nicht ankommt, hätte der Staatsanwalt doch wohl schon die Möglichkeit, den Datenteil zu anonymisieren und das Original zur Handakte zu nehmen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Sachverhalt eine Bedrohungslage möglich erscheinen lässt und es für das Verfahren selbst auf die Daten nicht ankommt, hätte der Staatsanwalt doch wohl schon die Möglichkeit, den Datenteil zu anonymisieren und das Original zur Handakte zu nehmen.</p>
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