Verzweifelter Anrufversuch

10. Februar 2009

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, das Job Center betrogen zu haben. Er soll irgendwelches Kontoguthaben verschwiegen und deswegen zu Unrecht Leistungen bezogen haben. Der Mandant, die Glaubwürdigkeit in Person, verteidigte sich damit, daß er nicht wußte, dazu verpflichtet gewesen zu sein, dieses Guthaben anzugeben; es sei Geld, das ihm nicht gehöre und das er nur verwalte. Den Fremdgeld-Nachweis hat er inzwischen erbracht.

Er hätte es trotzdem angeben müssen, nörgelte der Staatsanwalt. Und wenn er es nicht gewußt habe, hätte er ja nur mal eben beim Job Center anrufen müssen, um nachzufragen. Er halte den Betrugsvorwurf aufrecht.

Die Verteidigung hat dagegen gehalten und um ergänzende Akteneinsicht gebeten. Die Akte kam dann auch irgendwann und enthielt unter anderem dieses Schreiben des Staatsanwalts an die Leitung des JobCenters:

jobcenter

Ich habe die Akte zurück geschickt mit folgendem Begleittext:

Unter Hinweis auf Blatt 232 d.A. beantrage ich, das Verfahren gem. § 170 II StPO einzustellen.

Eine Woche später kam die Einstellungsmitteilung.

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Staatsanwaltschaft | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

21 Kommentare zu “Verzweifelter Anrufversuch”

  1. 01

    Was erwartet man anderes von JobCentern, ARGEn und Arbeitsämtern?

    Malte S. am 10. Februar 2009 um 08:42
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  2. 02

    Bei den vielen Ausrufezeichen muss es wirklich dringend gewesen sein…

    Pascal am 10. Februar 2009 um 09:40
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  3. 03

    Erst eine Woche später? Hat der StA noch ein paar Mal versucht, im Job Center anzurufen und hing in der Warteschleife? Der arme Mann …

    doppelfish am 10. Februar 2009 um 10:46
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  4. 04

    Tja, niemand bleibt vor dem Arbeitsamt/ARGE-Mutation verschont.

    Egal, ob Arbeitgeber, Arbeitslose, Arbeitnehmer, Kindergeldantragsteller, usw. Warum sollte es da der Staatsanwaltschaft anders gehen?

    egal am 10. Februar 2009 um 14:07
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  5. 05

    Klasse. Schade, dass der StA nicht noch eine persönliche Bemerkung angefügt hat. “Touché” wäre z.B. sehr passend gewesen ;-)

    BV am 10. Februar 2009 um 19:05
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  6. 06

    @ BV:
    Ich werde Gelegenheit haben, das noch persönlich mit ihm zu erörtern. (Ich werde mir das Feixen dann aber sicherlich verkneifen. ;-) )

    RA Carsten R. Hoenig am 10. Februar 2009 um 19:10
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  7. 07

    Darf ich das Kompliment machen, dass das so ziemlich die schönste Einstellungsanregung ist, die ich kenne? Allerdings auch auf die schönste Steilvorlage hin… ;)

    skugga am 10. Februar 2009 um 23:06
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  8. 08

    BLATT 232 ???
    Da hat sich der Staatsanwalt aber angestrengt. Und dann von einer einfachen Arge-Mitarbeiterin derart eingebremst zu werden…

    MaxR am 11. Februar 2009 um 09:34
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  9. 09

    Die Ermittlungs-Akte enthält nahezu die gesamte Akte des Job Centers. Und letztere besteht aus zig Formularen, die selbst bei einem Volljuristen zu Schwindelanfällen führen. Die armen Menschen, die Hartz-IV-Anträge ausfüllen müssen (das meine ich jetzt wirklich ernst!)

    RA Carsten R. Hoenig am 11. Februar 2009 um 10:00
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  10. 10

    Nun sagt dem Laien schon, was hier falsch ist, was die Einstellung begründet.
    Bitte.

    TK am 11. Februar 2009 um 12:53
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  11. 11

    Oh, Gott, oh, Gott, oh, Gott, ein Staatsanwalt am Telefon!

    Rockafella am 11. Februar 2009 um 13:22
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  12. 12

    Ein Staatsanwalt, die sich zur Begründung des Tatvorwurfes auf rein verwaltungsrechtliche Aspekte zurückzieht, sollte vielleicht noch mal in die Lehre gehen.

    kori am 11. Februar 2009 um 16:23
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  13. 13

    Soll ich Ihnen die Durchwahl des Staatsanwalts bekannt geben?

    RA Carsten R. Hoenig am 11. Februar 2009 um 16:40
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  14. 14

    RA Carsten R. Hoenig am 11. Februar 2009 um 10:00:

    Und letztere besteht aus zig Formularen, die selbst bei einem Volljuristen zu Schwindelanfällen führen.

    Da sei noch eine verschärfte Anmerkung erlaubt:

    Formulare, die weder ich als Volljurist, noch die meisten Kollegen nach unserem 2. Staatsexamen (in eigener Sache) nicht ohne weitere Hilfe des Amtes ausfüllen konnten. An einer Stelle konnte mir nur ein Hartz4-Empfänger weiterhelfen, der mit den Formularen und den hinter den Fragen stehenden Absichten offensichtlich besser vertraut war als mein Sachbearbeiter.

    Dies war vor knapp zwei Jahren, mein bislang einziger Kontakt als “Kunde”, und ich werde alles daran setzen, dass es mein letzter war.

    H.B. am 11. Februar 2009 um 18:56
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  15. 15

    Ich glaube diese Telefonerfahrung wird dem StA nicht unvergessen bleiben und in Zukunft ein größeres Verständnis in ähnlich gelangerten Fällen entwickeln.

    Spürfuxx am 11. Februar 2009 um 19:34
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  16. 16

    @TK: ist das nicht offensichtlich?

    Der StA hält den Betrugsvorwurf mit dem Argument aufrecht, dass der Beschuldigte im Zweifel beim Amt hätte anrufen können, um nachzufragen.

    Anschließend hatte der StA selber eine Nachfrage an die ARGE und hat es nicht geschafft mit der Zuständigen Sachbearbeiterin zu Reden, obwohl er mehrfach auf seine dienstliche Tätigkeit hingewiesen hat.

    Und jetzt das (unechte!) Argumentum a majore ad minus: wenn es schon der Staatsanwalt nicht schafft, dann …

    le D am 11. Februar 2009 um 20:05
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  17. 17

    kurznachtrag: die Einstellung des Verfahrens ist völlig richtig. CRH ging es beim Beitrag IMO wohl eher um den Weg dahin…

    le D am 11. Februar 2009 um 20:06
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  18. 18

    [...] taz-Journalist Sebastian Heiser greift einen Beitrag unseres Blogs über einen verzweifelten Staatsanwalt auf und informiert die Leser der taz über die Zustände [...]

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  19. 19

    [...] auch einen Dank an Carsten R. Hoenig den Anwalt des Rentner-Ehepaares der diesen Brief öffentlich gemacht hat , um diesen Zustand auch [...]

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  20. 20

    Anwalt Carsten Hoenig und “taz” verdienen Anerkennung, weil sie wenigstens einen der vielen Missstände des Hartz-IV-Regimes an die Öffentlichkeit gebracht haben. Sicher ist dieses Hartz-IV-Regime zwar rechtmäßig, weil auf rechtmäßige Weise zustande gekommen, aber es bricht Geist und Intentionen des Grundgesetzes der Sache nach. Es ist in zu vielen Fällen einfach nicht wahr, dass die Würde des Menschen durch das Hartz-IV-Regime nicht angetastet wird. Ein wesentlicher Grundsatz rechtstaatlichen Handelns ist die Transparenz des Verwaltungshandelns. Allein der hier vorliegende Fall hat gezeigt, dass dieser Grundsatz hier schon zweimal gebrochen worden ist: 1. sind die Formulare dermaßen kompliziert, dass von Klarheit nicht mehr die Rede sein kann und folglich auch Irrtümer dem betroffenen Bürger nicht angelastet werden dürfen, was aber trotzdem geschieht, und 2. muss auch die Verwaltungsstelle selbst dem betroffenen Bürger bekannt und erreichbar sein – und nicht nur irgendein anonymes Call-Center, wo man nicht die benötigten Informationen erhalten kann. Wieder einmal zeigt sich, dass man das sehr wohl als Hartz-IV-Unrechts-Regime bezeichnen kann. Dieses ganze Regime gehört schlicht und einfach abgeschafft!

    Norbert Schneider am 12. Februar 2009 um 22:28
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  21. 21

    [...] Arbeitsamt, sind wir ja nun schon einiges gewohnt. Das betriebsinterne Chaos sorgt immer mal wieder für Unterhaltung. Die Leidtragenden aber sind regelmäßig diejenigen “Kunden”, denen die Leute in dem [...]

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