Vor Schreck gehupt

30. Oktober 2009

Aus einer Strafanzeige, die in der Internetwache aufgegeben wurde:

Was ist passiert:
Mir wurde als Autofahrer von einem anderen Autofahrer der Mittelfinger gezeigt.

Wo ist es passiert:
Stadtautobahn Berlin, Höhe Auffahrt Kaiserdamm, Richtung Norden, also kurz vor der Baustelle an der Abfahrt Spandauer Damm.

Wann ist es passiert:
06.06.2009 gegen 10 Minuten vor drei, nachmittags.

Wie ist es passiert:
Ich bin auf der mittleren Spur der Stadtautobahn gefahren und in Höhe einer Auffahrt kamen mehrere Fahrzeuge mit auf die Autobahn. Die ganz rechte Spur war leer, also konnten alle ohne Probleme auffahren. Einer dieser Fahrer hat dann ohen Schulterblick
und ohne Blinker auf die mittlere Spur gewechselt. Er ist in einem Abstand von ca. 5 Metern bei Tempo 60 vor mir eingeschert. Er selbst hatte aber noch nicht Tempo 60 erreicht. Konnte nicht so ohne weiteres Bremsen, da hinter mir weitere Fahrzeuge waren. Bin davon ausgegangen, dass er mich nicht gesehen hat und habe vor Schreck gehupt. Daraufhin reckte er seinen Arm in die Höhe und zeigte mir seinen Mittelfinger.

Warum ist es passiert:
Überschätzung des gegnerischen Fahrers.

Wem ist es passiert:
Mir selbst ist es passiert als Fahrerin des PKW OHV – XX 000

Wer hat etwas gesehen:
Meine Beifahrerin: Wilhelmine Brause [Anschrift, Telefonnummer]

Weitere Ergänzungen:
Finanzieller Schaden ist zum Glück nicht entstanden, da die Fahrer, der Fahrzeuge hinter mir entsprechend zügig und gut reagiert haben. Mußte zum Glück keine Vollbremsung machen.

Ein paar Minuten später kam dann noch ein Nachtrag:

Zu meiner eben gestellten Strafanzeige habe ich folgende Angabe leider vergessen. Das Kennzeichen des Fahrers mit dem erhobenen Mittelfinger lautet: B-XX 000. Ein Silber-Metallic Mercedes Cabriolet. Bitte entschuldigen Sie die Umstände.

Die Polizisten auf der Internetwache haben daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der Anzeigeerstatterin noch einmal einen Fragebogen geschickt, auf dem sie dann ergänzende Angaben gemacht hat:

Kannten Sie diese Person:
Nein

Bitte beschreiben Sie sie:
Blonde kurze Haare; T-Shirt

Würden Sie diese Person auf Lichtbildern wiedererkennen:
Nein, habe den Fahrer nur von hinten gesehen.

Wo saß diese Person:
Auf dem Fahrersitz.

Stellen Sie Strafantrag:
JA !!

Die angeschriebene Zeugin wiederholte ziemlich genau das, was die Anzeigeerstatterin bereits mitgeteilt hatte. Die Fahrerbeschreibung war allerdings etwas genauer:

Blonde kurze Haare, T-Shirt, braun-gebrannt.

Die mir von der Staatsanwaltschaft übersandte Ermittlungsakte habe ich dann kommentarlos wieder zurück geschickt. Jeder Kommentar, der mir zu so einer Anzeige eingefallen ist, hätte unweigerlich zu einem weiteren Ermittlungsverfahren geführt – gegen mich.

Manchmal tun mir die Mitarbeiter der Ermittlungsbehörden echt Leid.

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Staatsanwaltschaft, Verkehrs-Strafrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

20 Kommentare zu “Vor Schreck gehupt”

  1. 01

    Das fällt doch sowieso unter den lokalen Zusatz zur StVO: “Alle fünf Minuten muss jemand hupen.” Jedenfalls halten sich die Bewohner streng daran.

    doppelfish am 30. Oktober 2009 um 08:35
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  2. 02

    Sie verteidigen Leute, die ein Silber-Metallic Mercedes Cabriolet fahren? Solche Fahrzeuge sind in der Gegend Ihrer Kanzlei doch eher ungewöhnlich?

    Thorsten York am 30. Oktober 2009 um 10:17
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  3. 03

    “Ich bin auf der mittleren Spur der Stadtautobahn gefahren und in Höhe einer Auffahrt kamen mehrere Fahrzeuge mit auf die Autobahn. Die ganz rechte Spur war leer…”

    ARGH! In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Typisch für OHV. Rechts Spur ist leer und man dödelt sich in der Mitte einen aus.

    Hannes am 30. Oktober 2009 um 11:18
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  4. 04

    Moment: Braungebrannt? Klingt schwer nach Unterschicht mit Proletenkruste.

    Aber eben diese Kollegen sind es die die Verkehrsregeln nicht kennen. Warten Sie mal ab bis sie sojemanden auf ihrem Fahrad begegnen. Dann ist das Geschrei wieder groß, hmmm?

    Das Ich am 30. Oktober 2009 um 12:51
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  5. 05

    @3: Das dachte ich zuerst auch, aber vielleicht hat er ja auch Platz gemacht für die Fahrzeuge auf der Auffahrt.

    Grundsätzlich sind diese Internet-Wachen ein Ärgernis, weil Leute nun wegen fast gar nichts Anzeige erstatten. Früher hätten sie es gelassen weil sie dafür auf die nächste Wache gehen mussten.

    Ann O. Nym am 30. Oktober 2009 um 14:55
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  6. 06

    Kann mir mal jemand erklären, wo das Problem liegt? Was ist an der Anzeige auszusetzen? Dass im Ergebnis vermutlich eine Einstellung nach § 153 StPO erfolgt und man solches Verhalten einfach hinnehmen soll?

    A. am 30. Oktober 2009 um 16:31
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  7. 07

    Hauptsache der “Effe” kostet was. Und wenn es nur die Anwaltshonorare sind.

    eborn am 30. Oktober 2009 um 16:59
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  8. 08

    Kann #6 und #7 nur zustimmen. Die Darstellung der Zeugen klingt doch absolut plausibel. Und plötzliche unkontrollierte Spurwechsel sind auch zweifelsohne gefährlich. Warum sollen sie das denn NICHT anzeigen?

    K.H. am 30. Oktober 2009 um 17:15
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  9. 09

    Weil sie den “Täter” nicht beschreiben kann und so (bei Schweigen des Fahrzeughalters) kein Tatnachweis geführt wird und dann dass Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wird. Außer Spesen nichts gewesen. Das ist jetzt schon klar :-)

    Tobias Glienke am 30. Oktober 2009 um 17:26
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  10. 10

    Es gibt leider zu viele Irre mit Führerschein. Nähern sich jeder Ampel nur mit 30, weil sie ja auf rot schalten könnte. Und dann wundern sie sich, dass man ihnen den Vogel zeigt. Wahrnehmung berechtigter Interessen nenne ich das.

    Und an jeder Ecke steht irgendeine Abzock-Blitze, weil die Stadtsäckel gefüllt werden müssen. Parkplätze hingegen sucht man vergebens. Zum Kotzen. Autofahren macht keinen Spaß mehr.

    Meine (ernst gemeinten) Vorschläge:

    - Führerscheinzwangsentzug ab 65.
    - City-Maut.

    Das würde die Straßen merklich entschlacken.

    Andreas Schwartmann am 30. Oktober 2009 um 18:52
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  11. 11

    @ RA Schwartmann:

    “Und an jeder Ecke steht irgendeine Abzock-Blitze, weil die Stadtsäckel gefüllt werden müssen. Parkplätze hingegen sucht man vergebens. Zum Kotzen. Autofahren macht keinen Spaß mehr.”

    Fahren Sie mit dem Fahrrad. Besser Sie gehen zu Fuß.
    Auch in Köln sollten die Gesetze der Straße gelten, somit kann ich Ihre Ausführungen nicht nachvollziehen.
    Abzocke oder Wegelagerei kenne ich nicht, da ich seit nahezu 30 Jahren fast kostenlos durch die Straßenschluchten gelange.

    Mich würde interessieren, wie Sie Ihren Wunsch nach Zwangsentzug der “Fahrerlaubnis” ab 65 und
    der City Maut begründen.

    Gruss aus Berlin

    knilch am 30. Oktober 2009 um 20:49
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  12. 12

    Begründung: Verdacht.

    das reicht ja neuerdings.

    #k.

    Kand.in.Sky am 30. Oktober 2009 um 22:08
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  13. 13

    Bei dem Vorstrafenregister dürfte nun die Haft fällig sein.

    Zuhälterfahrzeugabschlepper am 31. Oktober 2009 um 05:32
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  14. 14

    @K.H.:

    Weil es vielleicht Firlefanz ist, objektiv nichts passiert ist und – mit Hinblick auf Ihre Internetseite – aus christlicher Nächstenliebe ;) ?
    Wenn Sie allerdings gerne wegen Kleinigkeiten aktiv werden, würde ich Ihnen empfehlen, ein richtiges Impressum auf Ihre Internetseite zu stellen. Sonst könnte es eine teure Abmahnung geben, über die Sie sich dann auch nicht beschweren dürften – oder warum soll man nicht abmahnen, wenn es doch formaljuristisch korrekt ist? ;)

    studiosus juris am 31. Oktober 2009 um 11:45
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  15. 15

    @stud. jur., man sollte nicht abmahnen, weil die Seite ein privates Blog ist, nicht geschäftsmäßig (idR entgeltlich) betrieben wird und deshalb auch kein Wettbewerbsverstoß vorliegen kann. Alles andere kann höchstens ein Bußgeld auslösen, aber keine Abmahnung rechtfertigen.

    fernetpunker am 31. Oktober 2009 um 14:50
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  16. 16

    @fernetpunker:

    Wie Sie richtig sehen, schließt die Unentgeltlichkeit die Geschäftsmäßigkeit nicht aus. Auch aus der Tatsache, dass es privat betrieben wird, lässt sich eine nicht geschäftsmäßige Tätigkeit nicht ableiten. Vorliegend würde ich von einem geschäftsmäßigen Blog ausgehen (Programmhinweise, Politik u.a. Rubriken, auf Dauer ausgelegt), und somit besteht eine Impressumspflicht, bei deren Verstoß von Mitbewerbern (z.B. Onlineportalen, Nachrichtenportalen, Internetzeitungen etc.) abgemahnt werden kann.
    Interessant insgesamt hierzu http://www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine%20Hinweise%20zur%20Anbieterkennzeichnungspflicht%20im%20Internet.pdf

    studiosus juris am 31. Oktober 2009 um 16:43
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  17. 17

    @studiosus: Ich beginne gerade, mir wegen meines Blogs Sorgen zu machen…

    Aber mal im Ernst: Dass keine Täterbeschreibung vorliegt ist kein Grund von einer Anzeige abzusehen. Vieleicht ist es nicht die erste Anzeige “gegen das Fahrzeug”, und ich bin so naiv zu glauben, dass man da irgendwas machen kann (Fahrtenbuch?).

    Und dass nichts passiert ist, ist ja wohl noch viel weniger relevant. Soll man immer erst dann aktiv werden, wenn ein Idiot mal wieder jemanden von der Autobahn gedrängt hat und es Tote gegeben hat?

    K.H. am 1. November 2009 um 18:40
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  18. 18

    @5, inwiefern sollte das eine Begründung darstellen, dass er Platz gemacht hat auf der rechten Spur für die Einfahrenden? Eine weit verbreitete Unsitte, die nicht durch die StVO gedeckt ist.

    Chak am 1. November 2009 um 19:22
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  19. 19

    @K.H.

    Wie gesagt – formal mag das ja korrekt sein. Ich denke einfach (zunächst wertungsfrei), dass die “Internetwachen” zu einer inflationären Häufung der Strafanzeigen geführt haben. Die “Qualität” der Anzeigen ist es, was mich stört. Die Anzeigenstellerin schreibt, das Fzg sei bei “Tempo 60″ vor ihr eingeschert, ohne dass das Fzg selbst Tempo 60 erreicht habe. Wie schnell sie selbst war, schreibt sie nicht. Sie schreibt auch nicht, wieviel langsamer das einscherende Auto war. Sie schreibt weiter, sie konnte nicht ohne Weiteres abbremsen, da weitere Autos hinter ihr waren. Zu einem Sachschaden kam es allerdings nicht. Somit spricht allein vom wiedergegebenen Sachverhalt einiges dafür, dass die Fahrerin selbst kaum schneller als das einscherende Fahrzeug war und dementsprechend auch nicht stark abbremsen musste (Sie schreibt ja “keine Vollbremsung”). Also unterhalten wir uns im Endeffekt über den Mittelfinger des Einscherenden, nachdem er “aus Schreck” angehupt wurde?
    Was soll man nun mit so einer “Anzeige” anfangen?

    Herr Hoenig wird uns hoffentlich auf dem Laufenden halten. Ich tippe einfach mal auf ‘ne Einstellung.

    studiosus juris am 1. November 2009 um 23:12
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  20. 20

    Dringend zu berücksichtigen ist auch das OHV-Schild, ein Behindertenschild versteht ja auch jeder. Die kulturellen Besonderheiten der Provinz-Bewohner zeigen sich oft auch im großstädtischen Alltag. ;-)

    Carl am 2. November 2009 um 17:52
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