Warum muß sowas vors Strafgericht?

26. August 2008

Da gibt es einen Streit in einer Kneipe. Alle Beteiligten sind nicht mehr nüchtern. Es geht handfest zu, aber auch mit Worten wird nicht gespart. Irgend wann soll - laut Anklage - eine Beteiligte: “Von mir aus kannst du ihn totschlagen!” gesagt haben. Das stellt - laut Anklage - eine Beihilfe zur schweren Körperverletzung dar. Naja.

Jedenfalls hat das Amtsgericht Tiergarten einen gewaltigen Hauptverhandlungstermin anberaumt, zu dem neben der Angeklagten auch Zeugen geladen wurden. Über die Mupped Show vor dem Strafrichter berichtet Uta Eisenhardt auf Berlin Kriminell.

Richter, Staatsanwaltschaft, Strafrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

4 Kommentare zu “Warum muß sowas vors Strafgericht?”

  1. 01

    Schwachsinn pur! Abgesehen davon, dass hier - wenn überhaupt - wohl eher Anstiftung als Beihilfe in Betracht käme - was soll der Unsinn?

    Erfreulich jedenfalls, dass die Veranstaltung mit Freispruch endete. Die mindestens 900.- Teuro Verteidigerhonorar zu Lasten der Staatskasse sollte man der Staatsanwältin vom Gehalt abziehen, die diese nette Anklage verzapft hat - oder war es doch ein Amtsanwalt? ;-)

    RA JM am 26. August 2008 um 21:20
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  2. 02

    Naja, mit Beihilfe war der Ansatz schon richtig, falls der Täter eh zuschlagen wollte. Dann ist es psychische Beihilfe.
    Man sollte aber auch mal den Richter fragen, wie zum Teufel er hier das Hauptverfahren eröffnen konnte.

    ben am 26. August 2008 um 21:51
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  3. 03

    Wenigstens lautete die Anklage nicht auf Anstiftung zum schweren Mord in Tateinheit mit Vollrausch.

    fernetpunker am 27. August 2008 um 07:32
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  4. 04

    Schade, dass die Plätze von Statler und Waldorf nicht besetzt waren. Die hätten jede Menge zu tun gehabt.

    doppelfish am 27. August 2008 um 11:49
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