Zulässige Pappnase

16. Februar 2006

Die Frankfurter Rundschau zitiert den AvD:

Pappnase am Steuer bei freier Sicht erlaubt

Närrische Autofahrer dürfen sich nur spärlich verkleiden. Maskerade hinter dem Steuer sei nur erlaubt, wenn Sicht, Bewegungsfreiheit und Gehör nicht beeinträchtigt werden, teilte am Mittwoch der Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt mit: “Eine Pappnase ist mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, Augenklappe oder Vollmaske sind jedoch tabu.” Bei Verstößen drohe ein Bußgeld von zehn Euro, bei einem Unfall könne wegen grober Fahrlässigkeit der Kaskoschutz verloren gehen.

Von Aschermittwoch an dürfen sich Autofahrer laut AvD überhaupt nicht mehr mit Maske hinters Steuer setzen: Wer dann beispielsweise maskiert geblitzt wird, muss im Fall seiner Überführung mit höheren Strafen rechnen, da ihm möglicherweise Vorsatz unterstellt wird.

Und wenn ich die Pappnase unter meinem Helm trage?

Dank an dvb-Pressespiegel, herausgegeben von deutsche-versicherungsboerse.de für den Link

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