Zum Wochenausklang

2. Februar 2007

In Deutschland leben die Prozeßbeteiligten während eines [Straf-]Verfahrens nicht in Quarantäne, um die richterliche Entscheidung keimfrei zu halten. Der Schmutz gehört zum Leben.

Frank Wilmes in seinem Aufsatz: Über die Notwendigkeit von Public Relations in Strafprozessen
(StraFO 2007, 11 <12>)

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